Der neue Thüringer Landtag tritt am Donnerstag (26. September) zu seiner ersten Sitzung zusammen. Und schon bahnt sich eine handfeste Verfassungskrise an: Die Einheitsparteien CDU und BSW wollen gleich zu Beginn einen Antrag einbringen, mit dem die glasklaren Regeln für die Wahl des Landtagspräsidenten außer Kraft gesetzt werden sollen. Die AfD will gegebenenfalls eine Eilentscheidung des Landesverfassungsgerichts erwirken.
Streitpunkt ist die Frage, wer in der konstituierenden Sitzung des Parlaments Kandidaten für die Wahl des Landtagspräsidenten oder der Landtagspräsidentin vorschlagen darf. Laut Geschäftsordnung ist das demokratische Verfahren dafür klar geregelt: Das erste Vorschlagsrecht liegt bei der stärksten Fraktion, also der AfD. Das Einheitsparteien-Kartell aus CDU, BSW, Linke und SPD lehnt aber einen AfD-Abgeordneten als Parlamentschef geschlossen ab.
Undemokratische Geschäftsordnungs-Trickserei
Der Antrag von CDU und BSW sieht vor, gleich zu Beginn der Sitzung mit der Mehrheit der Abgeordnetenstimmen die Geschäftsordnung zu ändern – und zwar dergestalt, dass alle Fraktionen Kandidaten vorschlagen dürfen. Diese Änderung soll noch stattfinden, bevor der Landtag den Präsidenten wählt.
Laut Torben Braga, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, lässt das die Geschäftsordnung nicht zu. Diese gelte in der neuen Legislaturperiode fort und schreibe klar vor, was in der ersten Sitzung geschehen müsse: „Der Alterspräsident stellt die Beschlussfähigkeit fest und führt die Wahl des Landtagspräsidenten durch. Und zwar in dieser Reihenfolge. Es gibt keine Klausel, dass eine Diskussion über die Geschäftsordnung oder Verfahrensfragen über die Wahl des Präsidenten dem vorgelagert werden könnten.“
Nach Angaben von Braga wird die AfD in der Landtagssitzung auf der Einhaltung der Gesetze und Vorschriften bestehen. Die AfD sei zurzeit noch dabei, ihr weiteres Vorgehen zu prüfen. Klar ist bisher nur: Eröffnet wird die Sitzung vom Alterspräsidenten. Und den stellt die AfD-Fraktion mit Jürgen Treutler (73).
Die AfD behält sich vor, gegen das undemokratische Verhalten der Einheitsparteien-Volksfront gegebenenfalls eine Eilentscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts zu erwirken. Dafür müsste am Donnerstag eine Unterbrechung der Sitzung beantragt werden. Das Verfassungsgericht hat bereits angekündigt, bei Rechtsstreitigkeiten schnell zu entscheiden.
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