Heftige juristische und politische Niederlage für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD):
Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot für das „Compact“-Magazin auf. Nun kann das Magazin wieder erscheinen – vorläufig.
LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ausgesprochene Compact-Verbot teilweise aufgehoben. Damit gaben sie dem Eilantrag der Anwälte von „Compact“-Herausgeber Jürgen Elsässer statt. Das Magazin kann damit bis zu einer Entscheidung im Hauptsache-Verfahren wieder erscheinen.
Laut den Richtern bestünden erhebliche Zweifel, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‘COMPACT-Magazin für Souveränität’ die Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“, teilten die Richter in einer Presseerklärung mit.
Anstatt eines Verbotes gebe es mildere Mittel um mögliche verfassungsfeindliche Zeitschrift zu verbieten. Beispielsweise könnten die Behörden „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“.