Schallende Ohrfeige für die Bundesinnenministerin: Das Bundesverwaltungsgericht gibt im Eilverfahren dem Antrag der COMPACT-Magazin GmbH statt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wiederherzustellen. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das voraussichtlich zwei Jahre und länger dauern wird, kann das Magazin weitermachen. „Das werden wir auch gewinnen“, zeigt sich „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer in einer ersten Reaktion siegesgewiss.
Das bereits am 5. Juni 2024 verfügte Verbot der „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie ihrer Teilorganisationen war am 16. Juli 2024 in Kraft getreten. Am 24. Juli hatte „Compact“ dagegen Beschwerde eingelegt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch erkämpft wurde.
Zwar stellen die Leipziger Richter den Rückgriff auf das Vereinsrecht in Faesers Verbotsverfügung nicht grundsätzlich in Frage. Dieser Streitpunkt wird voraussichtlich erst vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe endgültig geklärt werden können. Eine klare Absage erteilen die Richter dagegen dem Manöver der Bundesinnenministerin, das Grundrecht der Pressefreiheit durch diese Hintertüre auszuhebeln. Der Meinungs- und Pressefreiheit komme ein „besonderes Gewicht“ zu, das höher zu gewichten sei als das eigentliche Verbot.
Nach Ansicht der Richter bestehen erhebliche Zweifel, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‚COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“. Heißt soviel wie: einer Ministerin und ihren Beamten steht es nicht zu, mal eben über einen so schweren Grundrechtseingriff wie das Verbot eines Presseorgans zu entscheiden.
Diese Kritik war nach der Verbotsverfügung von einer Vielzahl juristischer Fachleute und juristisch gebildeter Politiker und Publizisten geäußert worden. Innenministerin Nancy Faeser hatte sich davon nicht beeindrucken lassen, und auch der Bundeskanzler hatte sich ausdrücklich hinter die Verbotsverfügung seiner Genossin gestellt und diese mit „verbotenen Meinungen“ gerechtfertigt. Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Olaf Scholz ähnlich blamiert und beschädigt wie die Ministerin selbst.
Rücktrittsforderungen setzen Nancy Faeser unter beträchtlichen Druck. Das Bundesverwaltungsgericht habe Faeser eine „gewaltige Ohrfeige verpasst“, erklärt AfD-Fraktionschefin Alice Weidel: „Für ihren dreisten Angriff auf die Pressefreiheit muss Nancy Faeser ihren Hut nehmen oder entlassen werden. Wer derart bedenkenlos ein fundamentales Grundrecht auszuhebeln versucht, ist als ‘Verfassungsministerin’ nicht tragbar.“ Der Co-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla fordert ebenfalls Faesers Rücktritt und bezeichnet das Leipziger Urteil als „Sieg für die Meinungsfreiheit und die Demokratie“.
Mit Spannung erwartet das politische Berlin, ob die FDP wenigstens in diesem Fall einmal konsequent bleibt und den Rücktrittsdruck gegen Faeser aufrechterhält. „Wenn das Verbot gekippt wird, auch mit der Begründung, dass das Vereinsrecht dies nicht hergibt, dann ist die jetzige Bundesinnenministerin meiner Auflassung nach nicht mehr legitimiert, ihr Amt weiterhin auszuführen“, hatte Parteivize und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki nach dem Zeitschriftenverbot forsch verkündet. Faeser habe „sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen“, kommentiert Kubicki jetzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, relativiert allerdings im nächsten Satz: „Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das.“ Nicht jeder im politischen Berlin will die Skandalministerin noch so lange auf ihrem Sessel sehen.