AfD vs. Verfassungsschutz: Beide Seiten streiten vor Gericht um den Volksbegriff

Die AfD wehrt sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster weiterhin entschieden gegen die Einstufung  als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ durch das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Beide Seiten legten bei der Fortsetzung des Prozesses in dieser Woche ihre Argumente dar.

Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster haben Vertreter der AfD und der Anwalt des Verfassungsschutzes ihren Schlagabtausch fortgeführt. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, sie unterscheide zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk sowie einem rechtlich definierten Staatsvolk und hatte sie deshalb als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ eingestuft.

AfD-Bundesvorstand Peter Boehringer verwies auf die verabschiedeten Programme der Partei. An diesen Inhalten müsse die Partei bei der Frage gemessen werden.

Dagegen argumentierte der Anwalt des Verfassungsschutzes, dass AfD-Politiker in ihren Äußerungen immer wieder zwischen dem deutschen Staatsvolk und der ethnischen Identität unterscheiden würden. Das Grundgesetz aber unterscheide nicht zwischen Staatsvolk und Volk.

Urteil noch nicht absehbar

In einem weiteren Punkt ging es um die Sicht der AfD auf den Islam. Der Verfassungsschutz wirft der Partei pauschale Urteile, Islamfeindlichkeit und damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz vor. Muslime würden angeblich pauschal verunglimpft.

Die von den AfD-Anwälten zuvor angekündigten neuen 457 Beweisanträge waren in dieser Woche noch kein Thema. Bis Juni hat das OVG noch zwölf Termine angesetzt. Wann es ein Urteil geben könnte, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht absehbar.

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