Irres Urteil aus Bayern: Strafbonus für Kinderpornos wegen „Identitätsfindung“!

In Hersbruck (Mittelfranken) stand ein 52 Jahre alter Mann wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Obwohl das Strafgesetzbuch dafür eigentlich Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht, kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon. Er gab an, sich als „Transfrau“ zu identifizieren und die Bilder für seine „Identitätsfindung“ gebraucht zu haben. Das brachte ihm wohl einen Strafbonus ein.

Wie die „Nürnberger Nachrichten“ berichteten, soll „Jürgen“ alias „Beate“ mehr als 70 einschlägige Dateien besessen haben. Die Bilder zeigten laut Staatsanwaltschaft halbnackte Kinder „in deutlich sexualisierter“ Form sowie Jugendliche mit nackten Genitalien und bei sexuellen Handlungen. Beispielhaft wird von Aufnahmen eines Teenagers beim Oralverkehr mit einem Mann berichtet.

Nach Razzia plötzlich „Transfrau“ 

Nachdem seine Wohnung durchsucht worden war, gab der Beschuldigte an, sich als Transsexueller zu fühlen. Vor Gericht verteidigte sich der Angeklagte, das Material zur „Identitätsfindung“ genutzt zu haben. Denn er habe sich „schon als Kind als Frau gefühlt“. Weiterhin berief sich der 52-Jährige auf eine „schwere Kindheit“ in einem Heim und behauptete, er habe mit der Kinderpornografie etwas „nachholen“ wollen, das ihm „stets verwehrt geblieben“ sei. 

Übrigens: Mit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsrechts im November hat „Beate“, sollte er erneut straffällig werden oder gegen Bewährungsauflagen verstoßen, einen Rechtsanspruch auf Unterbringung im Frauenknast!

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