Mit der Mehrheit der Ampelparteien hat der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) verabschiedet. An der namentlichen Abstimmung beteiligten sich insgesamt 679 Abgeordnete. Von ihnen votierten 399 für das Gesetz, 275 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus. Zudem gab es fünf Enthaltungen.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – des sogenannten Heizungsgesetzes – zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen gegen Wärmepumpen bzw. durch die Nutzung von Fernwärme, Biogas oder Wasserstoff das Heizen in Deutschland „klimafreundlicher“ zu machen. Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Dieser wird sich voraussichtlich am 29. September mit dem Heizungsgesetz befassen, das nach vorläufigem Stand aber nicht zustimmungspflichtig ist. Die Ländervertretung kann zwar Einspruch einlegen, das Gesetz aber nicht kippen.