Justizskandal um Söder? Trotz Verfahrenseinstellung soll Gerald Grosz angeklagt werden!

Es ist ein mehr als nur merkwürdiger Vorgang wenige Wochen vor der Landtagswahl in Bayern (8. Oktober): Entgegen einer ersten Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München über die Einstellung des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens soll der konservative österreichische Publizist Gerald Grosz jetzt doch u.a. wegen angeblicher Beleidigung und Verleumdung angeklagt werden. Der Einstellungsbescheid vom 25. August sei „irrtümlich“ erfolgt, heißt es wenige Tage später seitens der politisch weisungsgebundenen Justizbehörde. Grosz, der auch prominenter Kolumnist des Deutschland-Kuriers ist, wittert eine politische Einflussnahme durch den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und spricht von einem „einzigartigen Justizskandal“.

Offenbar will die bayrische Justiz den österreichischen Staatsbürger und Ex-Bundespräsidentenkandidaten Gerald Georg Grosz jetzt doch vor den Kadi zerren –  trotz der zunächst mitgeteilten vollumfänglichen Verfahrenseinstellung. Zur Begründung hieß es, die Einstellung des Verfahrens habe nur einen Teilaspekt der Ermittlungen betroffen. Der durch Medienberichte entstandene, angeblich „irrtümliche“ Eindruck einer Einstellung des Gesamtverfahrens im Zusammenhang mit der Rede des Österreichers auf dem Politischen Aschermittwoch der AfD sei unzutreffend. 

Bei seinem Auftritt am 22. Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen hatte Grosz den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) unter anderem als „Landesverräter“ und „Corona-Autokraten“ bezeichnet sowie „Södolf“ genannt. Über Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte Grosz, dieser sei ein „virologischer Horrorclown“. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf ermittelte wenig später auf Antrag der Münchner Staatskanzlei gegen den ehemaligen österreichischen Bundespräsidenten-Kandidaten wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.

Grosz widerspricht energisch der jetzt nachgeschobenen Erklärung seitens der bayerischen Justiz, die am 25. August mit Schreiben an seinen Anwalt ergangene Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens habe nur einen Randaspekt der Ermittlungen in Gestalt einer E-Mail an Söder betroffen. 

Gegenüber dem Deutschland-Kurier verwies Grosz darauf, dass unter dem im Anschreiben der Generalstaatsanwaltschaft München genannten Aktenzeichen „511 Js 288/23 f“ das gesamte Verfahren einschließlich seiner Äußerungen auf der AfD-Veranstaltung am 22. Februar geführt worden sei. Dafür spreche allein schon die Begründung für die Einstellung des Verfahrens „wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“.

Der konservative österreichische Publizist vermutet eine direkte Einflussnahme Söders auf die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft. Mit Hilfe von Söders Justizminister Georg Eisenreich (CSU)? Eine politische Einflussnahme auf die vermeintlich unabhängige Justiz im Freistaat sei jedenfalls offensichtlich, hieß es in einer Erklärung des nunmehr doch wieder beschuldigten Publizisten. Grosz forderte den sofortigen Rücktritt des CSU-Politikers vom Amt des Ministerpräsidenten.

„So etwas habe ich noch nie erlebt“

Wie nach Angaben von Grosz aus einer „nebulosen E-Mail“ vom 30.8.2023 hervorgeht, erklärt dieselbe Staatsanwaltschaft, die ihm noch am 25. August die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt hatte, nunmehr überraschend und laut Grosz „in der bayrischen Justizgeschichte einzigartig“, dass es sich  bei der Verfahrenseinstellung um einen „Fehler“ handle, die ursprüngliche Einstellung nun plötzlich entgegen dem ursprünglichen Bescheid nur Teile des Verfahrens betroffen habe.

Was für ein merkwürdiger Zufall auch: Der Rückzieher der Generalstaatsanwaltschaft München erfolgte nur wenige Stunden, nachdem Grosz und sein Anwalt die Öffentlichkeit über die Einstellung des Verfahrens gemäß der Justiz-Mitteilung vom 25. August informiert hatten. Ein Schelm, der „S“ wie Staatskanzlei oder Söder dabei denkt!

Grosz amüsiert sich: „So etwas habe ich in meinem gesamten Leben nicht erlebt. Eine Staatsanwaltschaft stellt ein, fünf Tage später klagt sie an. Sie spricht von Fehlern, stellt aber nicht teilweise ein, sondern klagt vollinhaltlich an. Entweder herrscht in Bayerns Justiz ein Saustall oder es wird gelogen.“ 

Direkt an den Ministerpräsidenten gewandt, fragt der Österreicher: „Herr Söder, haben Sie oder Ihre Mitarbeiter im Laufe des 30.8.2023 zwischen 8.00 und 16.00 Uhr der unabhängigen Justiz Bayerns die Weisung erteilt oder erteilen lassen, dass ich trotz voller Verfahrenseinstellung angeklagt werde? Herr Söder, ist die unabhängige Justiz in Bayern tatsächlich am Gängelband der Politik?“

 

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