Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gera ist die Mitgliedschaft in der AfD kein Grund, einem Parteimitglied die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Das Gericht stellt zugleich die pauschale Einstufung der Thüringer AfD durch das Landesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ infrage.
In der Verwaltungsstreitsache ging es um den Widerspruch, den ein AfD-Mitglied gegen den vom Saale-Orla-Kreis angeordneten Entzug seiner Waffenbesitzkarte eingelegt hatte. Der Kreis hatte zur Begründung angeführt, dass Mitglieder „verfassungsfeindlicher Parteien“ keine Waffen führen dürften. Das Landratsamt hatte sich dabei ausschließlich auf die Einschätzung des bekanntlich linksgrünen Thüringer Verfassungsschutzes gestützt. Die Geraer Richter gaben dem AfD-Mitglied in der Sache jetzt uneingeschränkt Recht und rügten, dass einzelne Interpretationen von Forderungen des AfD-Landesverbandes durch den Thüringer Verfassungsschutz „konstruiert“ wirken würden.