Die AfD geht erneut juristisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor. Beim Oberverwaltungsgericht Münster klagt sie gegen eine Benennung als rechtsextremer „Verdachtsfall“, wie es im aktuellen Jahresbericht der Kölner Behörde mit dem CDU-Mitglied Thomas Haldenwang an der Spitze heißt.
Weil der Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht die AfD erstmals als rechtsextremen „Verdachtsfall“ aufführt, beschreitet die Partei erneut den Rechtsweg. Wie das Oberverwaltungsgericht Münster laut einem Medienbericht bestätigte, hat die AfD dort bereits im Juli Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Damit solle das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtet werden, die AfD vorerst nicht weiter als „Verdachtsfall“ zu beobachten und öffentlich als solchen zu benennen – oder die Partei gar als „gesichert extremistisch“ einzustufen und dies öffentlich zu machen.