AfD setzt sich durch: Verfassungsschutz unterzeichnet „Stillhalteerklärung“ zur Europawahl-Liste

Wichtiger Teilerfolg für den AfD-Bundesvorstand: Unmittelbar vor der Fortsetzung der Magdeburger Europawahlversammlung der AfD (4.-6. August) hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln und gegenüber der Partei eine schriftliche vorläufige „Stillhaltezusage“ abgegeben. Das teilte das zuständige AfD-Vorstandsmitglied Peter Boehringer mit.

Der AfD-Bundesverband hatte zuvor den Präsidenten des Bundesamts, Thomas Haldenwang (CDU), erneut auf Unterlassung abgemahnt. Haldenwang hatte öffentlich und noch während der laufenden Listen-Aufstellung die Verfassungstreue gewählter und noch ungewählter AfD-Kandidaten für die Europawahl 2024 in diskreditierender Weise angezweifelt.

Das zuständige AfD-Vorstandsmitglied Peter Boehringer kommentierte den Rückzieher der Kölner Behörde wie folgt: „Der Verfassungsschutz unterzeichnet nur selten und nur ungern Unterlassungserklärungen. Darum ist diese schnelle Stillhaltezusage ein klares Signal, das wir begrüßen.“ Dies sei ein „eindeutiger Hinweis, dass man sich seitens des BfV um die Unbilligkeit und juristische Unhaltbarkeit des von ihrem Präsidenten geäußerten ‚Geraunes‘ zu unseren Kandidaten voll bewusst ist“, betonte Boehringer und folgerte: „Dass die deutsche Regierung versucht, Wahlen über ihren Geheimdienst schon im Vorfeld zu manipulieren, ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Haldenwang versuchte zum wiederholten Male, das Wahlverhalten des Souveräns einseitig zu beeinflussen.“

AfD fordert Einstellung aller Maßnahmen

Haldenwang musste sich dem AfD-Politiker zufolge „bewusst gewesen sein, dass ihm seine definitionsfreien Sprüche von ‚rechtsextremistischen Verschwörungserzählungen‘ unserer Kandidaten niemals erlaubt sein konnten. Er verband sie sogar mit einer faktisch amtlichen Wahlempfehlung gegen die AfD, was seinem Neutralitätsgebot als Leiter einer staatlichen Behörde zuwiderläuft.“

Boehringer erinnerte daran, dass es nicht das erste Mal sei, „dass Abmahnungen und Gerichte diese parteiische Wahlhilfe des BfV zu Lasten der AfD stoppen müssen.“ Das AfD-Bundesvorstandsmitglied unterstrich: „Wir fordern darum erneut, wegen der offenkundig rein politischen Motivation der gesamten Arbeit des Verfassungsschutzes alle Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen der AfD einzustellen.“

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