Der Bundesrechnungshof hält den sogenannten Doppel-Wumms der Chaos-„Ampel“ zur Deckelung der Energiepreise für verfassungswidrig – die AfD sieht sich durch die Kritik der Bonner Rechnungsprüfer an der geplanten neuen Schuldenorgie in Höhe von 200 Milliarden Euro vollauf bestätigt.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, erklärte: „Man kann nicht Notkredite in Anspruch nehmen, um sie in eine Rücklage zu packen. Denn wenn das Geld akut gar nicht benötigt wird, dann sind es per Definition keine Notkredite.“ Allein deshalb sei das geplante Vorgehen bereits verfassungswidrig. Die Notsituationsklausel der Schuldenbremse werde auf diese Weise missbraucht.
In einer Stellungnahme für den Bundestags-Haushaltsausschuss rügt der Bundesrechnungshof: „Die vorgesehene Kreditaufnahme ‚auf Vorrat‘ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit.“ Dieser besagt, dass für jedes Haushaltsjahr ein Haushaltsplan aufzustellen ist.
Die „Ampel“-Pläne sehen dagegen vor, noch in diesem Jahr eine 200-Milliarden-Euro-Rücklage in Schattenhaushalten zu bilden, aus der dann u.a. die sogenannte Gaspreisbremse bis in das Jahr 2024 hinein bezahlt werden soll. Wie die Gaspreisbremse konkret ausgestaltet werden soll, ist noch völlig unklar. Sollte das Bundesverfassungsgericht deren Finanzierung als verfassungswidrig stoppen, könnte die Gaspreisbremse nach der Gaspreisumlage zum nächsten Fiasko der Chaos-„Ampel“ werden. Vom „Doppel-Wumms“ des Kanzlers bliebe dann nur noch Doppel-Murks übrig!