Bundesverfassungsgericht: Kindergeld-Anspruch gilt auch für „Flüchtlinge“!

Die Urteile aus Karlsruhe werden immer befremdlicher: Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Kindergeld für verfassungswidrig erklärt. Der Beschluss fiel bereits am 28. Juni, wie das Gericht in dieser Woche mitteilte. Die bisherige Regelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, die Vorschrift sei daher nichtig, urteilte das höchste deutsche Gericht.

Betroffen sind Staatsangehörige der meisten Nicht-EU-Staaten, denen der Aufenthalt in Deutschland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erlaubt ist. Bislang hatten sie nur unter einer bestimmten Bedingung einen Anspruch auf Kindergeld. Nämlich dann, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten und zusätzlich bestimmte Merkmale der Arbeitsmarktintegration erfüllen. Das heißt entweder im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen.

Künftig gilt also: Wer will, wer hat noch nicht…

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