EU-Irrsinn: Steuer auf selbst gebackenen Kuchen für Schul- und Kinderfeste

Für selbst gebackene Muffins oder Kuchen, die auf Schulfesten und in kommunalen Kitas verkauft werden, muss ab 1. Januar in Deutschland Umsatzsteuer abgeführt werden. Grund ist die neue Brüsseler Vorschrift für eine „faire Besteuerung“ privater und öffentlicher Dienstleister. In Baden-Württemberg laufen bereits die Vorbereitungen für das neue Kuchen-Inkasso, berichten die „Stuttgarter Nachrichten“.

Krank, kränker, Brüssel!

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