Verkürzter Genesenen-Status: Auch Karlsruhe äußert Zweifel

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Eilanträge gegen die Impfpflicht-Pläne abgelehnt, aber ein interessanter Nebenaspekt der Karlsruher Entscheidung wurde von den Mainstream-Medien weitgehend unterschlagen: Das höchste deutsche Gericht hat sich nämlich auch mit der Regelung bezüglich des Impf- und Genesenenstatus befasst. Die Richter äußern „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ der Verkürzung von sechs auf drei Monate. 

Das BVerfG stellt infrage, ob das Robert Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), beide nachgeordnete Behörden des Bundesgesundheitsministeriums, überhaupt über so weitreichende Vollmachten verfügen und damit über die Rechte von Millionen von Bundesbürgern entscheiden dürfen. Bedeutet: Weder das RKI noch das PEI dürfen den Genesenen- und Impfstatus regeln. Der Staatsrechtler Josef Franz Lindner (Uni Augsburg) resümiert: „Die bestehende Regelung zur Festlegung des Genesenenstatus ist nicht mehr haltbar.“

Immer mehr Verwaltungsgerichte haben denn auch die Verkürzung zuletzt gekippt. So gab aktuell das Verwaltungsgericht Ansbach (Franken) zwei Klägern Recht.

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