Neues Corona-Chaos: Wo gilt eigentlich was?

Keiner blickt mehr so richtig durch: „2G“, „3G“, „3G plus“ oder irgendwas dazwischen? Das vom Inzidenzteufel gerittene Corona-Regime verschärft die Maßnahmen – und wieder einmal herrscht totales Chaos. Der Versuch eines Überblicks.

► Baden-Württemberg: Hier soll Ende dieser oder Anfang nächster Woche die sogenannte Alarmstufe (mehr als 390 Corona-Intensivfälle) in Kraft treten und damit das „2G“-Prinzip (genesen, geimpft): Kinos, Restaurants, Theater, Galerien, Museen, Messen, Volksfeste, Vereinsfeiern und viele andere Bereiche bleiben dann für Nichtgeimpfte tabu. 

► Bayern: Die Staatsregierung hat erneut den „Katastrophenfall“ ausgerufen. Es gilt weitgehend die „2G“-Regelung im Freistaat. Für die Gastronomie, aber auch bei Friseuren oder in der Fußpflege gilt „3G plus“ (genesen, geimpft oder negativer PCR-Test). Der PCR-Test darf in Bayern nicht älter als 48 Stunden sein.

►Berlin: In der Hauptstadt sollen von Montag an nur noch Geimpfte und Genesene („2G“) Zutritt zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien haben. Gleiches gilt für Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen, Vergnügungsstätten, zu denen etwa Spielhallen zählen, sowie für geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

► Brandenburg: Die Landesregierung in Potsdam weitet die „2G“-Regel aus. Damit haben ab Montag nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zu vielen öffentlichen Einrichtungen und Restaurants. Das besagt die neue „Corona-Eindämmungsverordnung“, die das Kabinett am Donnerstag (11.11.) beschlossen hat. Zudem soll auch in den Grundschulen wieder die Maskenpflicht für alle Schüler ab der ersten Klasse gelten. Sie müssen sich dreimal statt wie bisher zweimal pro Woche testen lassen. Auch Lehrkräfte und anderes Schulpersonal muss in den Innenbereichen Maske tragen.

►Bremen: In der Stadtregion selbst gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt zumindest vorerst auch die „3G“-Regel in Innenräumen. Anders sieht die Situation in der zum Bundesland gehörenden Stadt Bremerhaven aus, wo Warnstufe 1 gilt und damit auch die „3G“-Regel. Die „2G“-Regel bleibt auch in Bremen eine Option bei höheren Warnstufen. 

► Hamburg: Die Hansestadt hatte „2G“ als Optionsmodell bereits im August für sogenannte Publikumseinrichtungen wie Restaurants, Bars, Kinos oder Theater eingeführt. Später kamen der Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure hinzu. Ausgenommen von der Regelung sind Angebote des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Apotheken sowie Bildungsstätten und Einrichtungen der sozialen Teilhabe. Im Falle deutlich steigender Corona-Fälle in den Krankenhäusern will Hamburg die „2G“-Regel auf weitere Bereiche ausweiten.

►Hessen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss seit gestern (11.11.) zur Teilnahme an „3G“-Veranstaltungen oder beim Betreten von Innenräumen, für die „3G“ gilt, einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Hier gilt also „3G plus“. Konkret betrifft das die Innenbereiche von Veranstaltungen, Messen und Kulturbetrieb, Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Bordellen. Diese haben außerdem die Option auf „2G“, also Zutritt nur für Geimpfte und Getestete.

► Mecklenburg-Vorpommern: Seit gestern (11.11.) gilt in Pflegeheimen eine strenge „3G“-Regelung: Ausnahmslos alle Besucher, die älter als sechs Jahre sind, müssen einen negativen Test vorlegen oder beim Betreten des Heims einen Test machen – selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger das „2G“-Optionsmodell über die durchgehend geltende „3G“-Regel hinaus.

► Niedersachsen: Hier gilt derzeit in vielen Bereichen die Option für „2G“ – etwa für Restaurants, Kulturevents oder größere Veranstaltungen. Die Entscheidung liegt also bei den Betreibern. Die Landesregierung hatte in dieser Woche eine überarbeitete Corona-Verordnung vorgelegt, der zufolge „2G“ etwa bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen in Innenräumen verpflichtend wird. „2G“ in der Innengastronomie wird ab einer bestimmten Corona-Warnstufe verpflichtend.

► Nordrhein-Westfalen: In Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie gilt grundsätzlich die „3G“-Regel. Für Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen drinnen ist die „3G-Plus“-Regel (PCR-Test) vorgeschrieben. Absurd: Schunkeln und Singen im Karneval ohne Maske ist erlaubt. Wer als Nichtgeimpfter aber an einer Karnevalsparty teilnehmen will, muss einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorweisen, wobei der Schnelltest maximal nur sechs Stunden alt sein darf. Will man zum Friseur oder in die Kneipe mit PCR-Test, darf dieser jetzt nur noch 24 Stunden alt sein, zuvor waren es 48 Stunden.

► Rheinland-Pfalz: Das Bundesland setzt seit längerer Zeit auf die „2G“-Plus-Regelung: Demnach ist die Zahl der zugelassenen, nichtgeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Nichtgeimpfte anwesend sind.

►Saarland: Hier gilt weitgehend die „3G“-Regelung – etwa für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und bei Sportveranstaltungen. Eine Verschärfung zu „2G“ wird aktuell nicht als notwendig angesehen.

►Sachsen: Der Freistaat hat die rigoroseste Regelung. Ausschließlich Geimpfte oder Genesene („2G“) dürfen in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken – ein negativer Test reicht nicht mehr! 

►Sachsen-Anhalt: Die „3G“-Regel soll konsequent umgesetzt und scharf kontrolliert werden. Viele Veranstalter setzen bereits von sich aus auf die „2G“-Option. 

► Schleswig-Holstein: Bei Veranstaltungen in Innenräumen greift generell die „3G“-Regel. Es gilt dann keine Maskenpflicht. Bislang sind noch keine Pläne der Landesregierung für einen Wechsel zum „2G“-Modell bekannt. In Bussen und Bahnen herrscht aber auch im Norden Maskenpflicht.

►Thüringen: Je nach Region gelten noch unterschiedliche Zugangsregeln. Einige Landkreise und Kommunen schreiben in ihren Verordnungen „3G-Plus“ (PCR-Test) für Gastronomie und Veranstaltungen vor, in anderen Regionen reicht ein Schnelltest. Dort gilt also „3G“. Allerdings soll von der kommenden Woche an landesweit das „2G“-Modell eingeführt werden, kündigte das Landesgesundheitsministerium an.

Wer durch die Republik reist, kann also viel erzählen. Auch von Paula, einer Gastronomin im sächsischen Pirna. Sie hat auf gut Deutsch die Schnauze voll: „Bei der 2G-Regelung mache ich nicht mit. Die Spaltung der Gesellschaft unterstütze ich nicht.“ Paula hat den Innenbereich ihres kleinen Cafés in der Altstadt von Pirna geschlossen – für alle!

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