Staatsrechtler: „Alle Benachteiligungen von Ungeimpften sind verfassungswidrig!“

Sämtliche 2G- und 3G-Regeln in Bezug auf Corona, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten von Verdienstausfallentschädigungen für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten des renommierten Freiburger Staatsrechtlers Dietrich Murswiek, das im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ erstellt wurde. „Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig“, fasst Murswiek zusammen.

Im Einzelnen führt der Jurist aus:

  • Die Freiheitseinschränkungen durch 2G- und 3G-Regeln lassen sich nicht mehr rechtfertigen und verletzen deshalb das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit sowie weitere Grundrechte. Das offizielle Ziel dieser Maßnahmen war es, die Covid-19-Erkrankungen einzudämmen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden. „Eine solche Gefahr besteht jedoch nicht“, stellt Murswiek
  • Wenn 2G und 3G dazu dienen sollen, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu minimieren, geht es nicht um Gefahrenabwehr, sondern um eine Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge. Murswiek: „Dafür darf nicht die Freiheit von Menschen eingeschränkt werden, die für diese Risiken nicht verantwortlich sind. Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, dass er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.“
  • Der indirekte Impfzwang, der über 2G und 3G ausgeübt werde, sei „unverhältnismäßig, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bezüglich ihrer körperlichen Integrität drastisch einschränkt und ihnen potentiell schwerwiegende Lebens- und Gesundheitsrisiken auferlegt. Zu ihrem eigenen Schutz vor COVID-19 darf der Staat die Menschen nicht zwingen. Zum Schutz anderer bedarf es grundsätzlich keines Impfzwangs, weil die Geimpften ja bereits durch die Impfung geschützt sind.“
  • Das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für quarantänepflichtige Ungeimpfte schränke die Freiheiten noch erheblich weiter ein. Mit dieser Maßnahme definiere der Staat in „besonders deutlicher und zynischer Weise die Impfung als ‚Tor zur Freiheit‘.“ Sie werde zur Voraussetzung, um Freiheitsrechte wahrzunehmen, obwohl es dafür keine verfassungsrechtlich tragfähige Rechtfertigung gebe. Der Freiburger Staatsrechtler sieht darin einen besonders eklatanten Verstoß gegen Verfassungsrechte: „Damit wird das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes umgedreht: Der Einzelne ist nicht mehr kraft seiner Menschenwürde frei, sondern er ist frei, weil er sich einem staatlichen Ansinnen unterwirft – dem Ansinnen, sich impfen zu lassen.“

Das Gutachten kann auf der Internetseite der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ abgerufen werden: Gutachten-Die-Verfassungswidrigkeit-des-indirekten-Corona-Impfzwangs.pdf

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