»Wir machen auf!« Unter diesem Motto hat die Heidelberger Fachanwältin Beate Bahner vom Bündnis »Anwälte für Aufklärung« einen offenen Brief an Geschäftsinhaber, Hoteliers, Restaurantbesitzer und Gastwirte verfasst. Bahner belegt anhand amtlicher Zahlen, dass der vorläufig bis Ende Januar geltende Lockdown juristisch nicht begründet werden kann. Sie zeigt mit fundierten Argumenten auf, wie sich Lockdown-Geschädigte gegen die Vernichtung ihrer Existenzen wehren können.