Verfassungswidriges Notstandsregime

So was nennt man Chuzpe: Reihenweise haben Gerichte zuletzt Corona-Maßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern gekippt, weil sie unter Missbrauch des Infektionsschutzgesetzes Grundrechte der Bürger in überzogener Weise einschränken. Und was tut die Berliner Chaos-GroKo aus CDU/CSU und SPD? Diese peitscht eine massive Änderung des Infektionsschutzgesetzes durchs Parlament, mit der sie den Missbrauch zum Normalzustand erklärt und sich einen Blankoscheck für massive Beschneidungen nahezu aller Grundrechte nach eigenem Ermessen und nach Gutsherrenart ausstellt.

Die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, selbst das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht im neueinzufügenden Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes zur Disposition. Praktisch alle bisher verfügten Maßnahmen – Abstandsgebote und Maskenpflicht, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen, Zwangsschließungen, Gewerbeuntersagungen und Reisebeschränkungen – werden samt ihren fragwürdigen Begründungen mit Gesetzesrang ausgestattet. Dazu werden umfangreiche Melde-, Überwachungs-, Arrest- und Internierungsbefugnisse bis hin zu Zwangsuntersuchungen festgeschrieben. Allmachts- und Kontrollfantasien, die sich anhören wie direkt aus George Orwells »1984« abgekupfert.

Das Parlament hat nach dieser Novelle genauso wenig zu sagen wie vorher. Es darf lediglich einmal per Abstimmung seine Mitwirkungsrechte an der Regierungsgarderobe abgeben. Das läuft auf einen legalistischen Putsch hinaus: Die Staatsmacht hebelt die Gewaltenteilung aus, indem sie sich die Gesetze einfach so diffus und weitreichend macht, dass sie daraus ableiten kann, was sie will. Lenin lässt grüßen …

Richter, Staatsrechtler und selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags laufen Sturm gegen dieses Vorhaben. Wache Bürger wollen am Mittwoch, wenn das Gesetz verabschiedet werden soll, demonstrieren. Und sie haben allen Grund dazu: Der Versuch, auf einfachgesetzlichem Weg ein verfassungswidriges Notstandsregime zu errichten, ist »ein Anschlag auf Buchstaben und Geist des Grundgesetzes«, wie der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland völlig zu Recht kritisiert.

Die AfD nimmt ihre Verantwortung als stärkste Oppositionsfraktion wahr und stellt sich vehement gegen dieses Vorhaben. Fraktionschefin Alice Weidel hat Gegenwehr »mit allen rechtsstaatlichen Mitteln« angekündigt.

Die AfD-Fraktion hat schon gegen den bisherigen Missbrauch des Infektionsschutzgesetzes Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gestellt. FDP und Grüne kritisieren zwar auch, haben sich diesem Antrag aber bislang nicht angeschlossen.

Sollte das geänderte Infektionsschutzgesetz am Mittwoch von der Regierungsmehrheit durchgedrückt werden, ist für solche parteitaktischen Spielchen keine Zeit mehr.

Der Rechtsstaat steht vor einer schweren Bewährungsprobe. Das Bundesverfassungsgericht muss den Amoklauf der Regierung Merkel stoppen.

Dafür kommt es auf den Widerstand aller rechtlich denkenden Bürger an.

Der Deutschland-Kurier steht fest an ihrer Seite.

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