Mindest-Bußgeld, keine Volksfeste, keine Weihnachtsmärkte: Das Corona-Regime zieht die Daumenschrauben an

Weil immer mehr Menschen ins Zweifeln kommen, weil die Zustimmung zur Corona-Gängelei laut »Forsa«-Umfrage massiv einbricht, zieht das Corona-Regime die Daumenschrauben weiter an. Geplant sind u. a. ein bundesweit einheitliches Mindest-Bußgeld von 50 Euro bei Verstößen gegen die sogenannte Maskenpflicht, weitere Verbote von Großveranstaltungen, Volksfesten sowie vielerorts von Weihnachtsmärkten und eine Gästebeschränkung bei privaten Feiern.

Vor dem Corona-Regime sind alle gleich – manche gleicher. In den heiligen Hallen des Deutschen Bundestages hält sich kaum jemand an die Maskenpflicht

Angesichts der angeblich wieder steigenden Zahlen der Corona-Infektionen soll nach den Plänen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für unbestimmte Zeit auf weitere Öffnungsschritte verzichtet werden. Die Hygiene-Regeln seien »unbedingt« einzuhalten und bei Verstößen gegen die Maskenpflicht müssten mindestens 50 Euro Bußgeld erhoben werden, heißt es nach Informationen der ›Deutschen Presse-Agentur‹ (›dpa‹) in einer Beschlussvorlage der Bundesregierung für die Runde mit den Ministerpräsidenten (27. August). Die Maskenpflicht müsse »von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert werden«.

► Zahlen werden zurechtgebogen, wie es gerade passt:

In den vergangenen Wochen seien »die Infektionszahlen wieder gestiegen«, heißt es in der Vorlage. »Als besonders begünstigend für die Ausbreitung des Virus stehen weiterhin Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und die urlaubsbedingte Mobilität im Mittelpunkt.« Dieser Anstieg sei »besonders ernst zu nehmen«. Deshalb verfolgten Bund und Länder »das Ziel, gemeinsam die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken«.

Was in dem Papier verschwiegen wird: Die Quote (!) der positiv getesteten Personen geht laut Robert Koch-Institut (RKI) bei gleichzeitig massiv ausgeweiteten Tests stetig zurück. https://www.deutschland-kurier.org/das-irrenhaus-tagebuch-117/

Merkel zufolge sollen Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten bleiben. Bedeutet: Auch die Weihnachtsmärkte dürften vielerorts ausfallen! Ausnahmen könne es allenfalls in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben, wenn sichergestellt sei, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen.

Und auch bei privaten Feiern sollen schärfere Regeln gelten: Die Kanzlerin will Feiern im Privatbereich auf 25 Teilnehmer beschränken. Die Begrenzung auf 25 Teilnehmer solle bei Zusammenkünften »in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken« gelten, heißt es in der Vorlage. Bei »privaten Veranstaltungen und Feiern außerhalb des Privatbereichs« sollten zukünftig 50 Teilnehmer erlaubt sein. Auch bei privaten Feiern solle – »wo immer möglich« – ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. »Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden«, heißt es weiter in der Vorlage.

Die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten sollen am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September beendet werden. In dem Beschlussentwurf des Bundes wird darauf hingewiesen, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten aber weiter in jedem Fall verpflichtet sein sollen, sich unverzüglich für 14 Tage nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben.

Apropos Mindest-Bußgeld: Da dürfte der Ordnungsdienst des Deutschen Bundestages nach der Sommerpause einiges zu tun bekommen …

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