Kuscheljustiz: Milde Urteile gegen Freiburger Gruppen-Vergewaltiger

Von Reue keine Spur: Gelangweilt nahmen die Freiburger Gruppenvergewaltiger ihre vergleichsweise milden Urteile zur Kenntnis

Mit mehrjährigen, im Grunde genommen lächerlich milden Haftstrafen endete vor dem Landgericht Freiburg der mehrmonatige Mammutprozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen im Oktober 2018. Die meisten der elf Angeklagten im besten Mannesalter zwischen 18 und 30 Jahren (Syrer, ein Algerier, ein Deutscher) wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte muss wegen Vergewaltigung für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Weitere sechs Angeklagte wurden wegen Vergewaltigung zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und drei Monaten sowie zu drei Jahren verurteilt. Drei Angeklagte wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu geringfügigen Haftstrafen (sieben Monate, teilweise auf Bewährung) verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Das Gericht folgte damit im Wesentlichen den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft. Allerdings: Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Und das Strafmaß riecht stark nach Migranten-Bonus. Denn: Die Höchststrafe für Vergewaltigung beträgt in Deutschland 15 Jahre.

Reue? Scham? Mitleid? Keine Spur! Die elf Angeklagten nahmen ihr Urteil ohne Regung entgegen. Sie wirkten geradezu gelangweilt, berichteten Prozessbeobachter. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, es habe sich um »einvernehmlichen« Sex gehandelt. Das Opfer war mit einem Betäubungsmittel gefügig gemacht worden.

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