Böses Erwachen: Kurzarbeitern drohen saftige Steuer-Nachzahlungen

Der Gier-Staat schlägt auch beim Kurzarbeitergeld zu

Beschäftigten, die wegen Corona in Kurzarbeit sind, drohen 2021 teilweise saftige Steuernachzahlungen. Hintergrund ist laut Bundesverband Lohnsteuerhilfe: Die Leistung wird nachträglich auf das normale Gehalt angerechnet. Betroffen sind rund sieben Millionen Arbeitnehmer, die sich wegen der Corona-Hysterie aktuell in Kurzarbeit befinden. Sie müssen im kommenden Jahr eine gesonderte Steuererklärung machen. Dann könnte es für viele ein böses Erwachen geben – denn:

Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei, wird aber als Einkommen gewertet mit der Folge, dass der individuelle Steuersatz steigen könnte. Bedeutet: Für das reguläre Gehalt sind gegebenenfalls höhere Steuern fällig.

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