57,1 Milliarden Euro – „Bürgergeld“-Ausgaben steigen auf neues Rekordhoch

Die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für das sogenannte Bürgergeld (künftig „Grundsicherung für Arbeitssuchende“) sind im Jahr 2024 auf ein neues Rekordhoch von insgesamt 57,1 Milliarden Euro gestiegen. Das geht aus neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Demnach erhielt jede der rund 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften einen durchschnittlichen Betrag von 19.475 Euro pro Haushalt. Der Betrag entspricht rund 1.623 Euro pro Monat und liegt 15 Prozent höher als noch bei „Hartz-IV“ im Jahr 2022. Damals hatte ein bedürftiger Haushalt staatliche Leistungen in Höhe von durchschnittlich 16.879 Euro erhalten, im Jahr 2023 waren es bereits 18.105 Euro.

Den Angaben zufolge bildeten die Regelsätze 2024 mit mehr als 22 Milliarden Euro den größten Ausgabeposten. Für Unterkunft und Heizung wurden 17,46 Milliarden Euro aufgewendet, für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) 7,17 Milliarden Euro. Auf Eingliederungsleistungen entfielen 3,68 Milliarden Euro, auf Verwaltungskosten 6,45 Milliarden Euro.

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