Die Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Sascha Schlösser und Daniel Haseloff haben Strafanzeige gegen unbekannte Amtsträger der Thüringer Polizei wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) gestellt. Schlösser ist Justiziar der AfD-Landtagsfraktion, Haseloff stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
Auslöser der Strafanzeige sind polizeiliche Ermittlungen gegen AfD-Fraktionschef Björn Höcke wegen einer Äußerung im Erfurter Landtag, die aus Sicht der AfD eindeutig durch Indemnität nach Art. 55 Abs. 1 Thüringer Verfassung geschützt ist. Dieser lautet: „Abgeordnete dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag, in einem seiner Ausschüsse oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.“
Hintergrund: Beim Misstrauensvotum vergangene Woche gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) hatte Höcke auch über seine willkürliche Verurteilung wegen der Parole „Alles für Deutschland“ gesprochen, diese nochmals in einen Zusammenhang eingeordnet und sich dabei logischerweise selbst zitiert. Zu dieser intervenierenden Klarstellung im Anschluss an seine eigentliche Rede sah sich Höcke veranlasst, nachdem ihn SPD-Fraktionschef Lutz Liebscher als „rechtskräftig verurteilten Straftäter“ bezeichnet hatte.
Es dauerte nicht lange, bis nach dem – wie es nicht anders zu erwarten war – gescheiterten Misstrauensvotum gegen Voigt die ersten Medien über „polizeiliche Ermittlungen“ gegen den AfD-Fraktionschef berichteten, weil Höcke angeblich erneut eine verbotene NS-Parole im Landtag wiederholt habe.
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, stellt dazu fest: „Die Einleitung solcher Ermittlungen ist offensichtlich verfassungswidrig – und die öffentliche Mitteilung darüber ein politischer Akt. Es kann und darf nicht hingenommen werden, dass über die Presse der Eindruck strafbarer Handlungen erzeugt wird, obwohl Ermittlungen rechtlich ausgeschlossen sind.“
Polizei rudert zurück
Schlösser und der Thüringer AfD-Fraktionsvize Daniel Haseloff stellten nach eigenen Angaben Strafanzeige „gegen unbekannte Amtsträger der Thüringer Polizei wegen Verfolgung Unschuldiger“. Sie berufen sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Indemnität, also den Schutz der Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung für Reden im Parlament.
Ein Sprecher der Thüringer Landespolizeidirektion erklärte daraufhin: Die Polizei ermittele nicht, sondern habe, nachdem ihr auch Onlineanzeigen vorgelegen hätten, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft „zur Entscheidung vorgelegt.“ Diese prüfe und entscheide nun, ob eine Aufhebung der Immunität (Schutz vor Strafverfolgung) beim Landtag beantragt wird.