Denkbar knapp scheiterte das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) mit 4,981 Prozent bei der Bundestagswahl vor einem Jahr an der Fünf-Prozent-Hürde: 9.500 Stimmen, praktisch zwei Häuserblocks in Berlin, fehlten zum Wiedereinzug in das Parlament. Die Partei glaubt weiter an Auszählungsfehler und Verwechslungen mit der ähnlich klingenden Kleinpartei „Bündnis Deutschland“ und will nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Neuauszählung klagen.
Sollte es tatsächlich dazu kommen und sollte das BSW in der Folge doch noch die Fünf-Prozent-Hürde überspringen, wären Kanzler Friedrich Merz (CDU) und seine schwarz-rote Chaos-Koalition von heute auf morgen ohne Mehrheit im Parlament.
Medienberichten zufolge will das BSW Mitte Februar die Wahl in Karlsruhe offiziell anfechten, nachdem alle bisherigen Versuche, eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 zu erreichen, gescheitert sind. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hatte den Einspruch des BSW im Dezember 2025 abgelehnt.
Wagenknecht & Co. sind weiterhin davon überzeugt, die fehlenden rund 9.500 Stimmen zu erreichen. Tatsächlich wurden nach der Wahl am 23. Februar 2025 Fehler korrigiert und das BSW legte von zunächst 4,972 Prozent auf zuletzt 4,981 Prozent zu. In anderen Ländern werde bei derart knappen Ergebnissen automatisch neu ausgezählt, erklärte Wahlrechtsexperte Joachim Behnke von der Zeppelin Universität in Friedrichshafen.
Parteigründerin Sahra Wagenknecht und die beiden neuen Co-Parteichefs Amira Mohamed Ali und Fabio De Masi wollen am Montag (9.Februar) vor die Presse treten und die BSW-Klage erläutern.