Nachdem sich Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) öffentlich für die Abschaffung von Politiker-Sonderrechten im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen hat, können CDU und CSU heute (29. Januar) den Worten Taten folgen lassen: Am Nachmittag bringt die AfD im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 StGB („Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) ein.
Nach DK-Informationen fliegen in der Chaos-Koalition deshalb bereits die Fetzen: Die SPD soll sogar eine Verschärfung dieser die Meinungsfreiheit einschränkenden und die Bürger kriminalisierenden Strafnorm fordern!
Jetzt heißt es für CDU und CSU: Karten auf den Tisch! Am Nachmittag bringt Stephan Brandner für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des hochumstrittenen Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Er hat die Initiative zur „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ federführend ausgearbeitet. Der AfD-Gesetzesantrag nimmt ausdrücklich Bezug auf die „Causa David Bendels“ (Faeser-Meme). Für die formelle Aufhebung eines Gesetzes ist grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich.
Gleiches Recht für Alle!
Mit Spannung wird erwartet, wie sich die Union heute in der Debatte positioniert, nachdem Fraktionschef Spahn vor zwei Wochen in der „Süddeutschen Zeitung“ gefordert hat, dieses Sonderrecht für Politiker mit drastisch höherer Strafandrohung abzuschaffen: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“
Seit 2021 sind Politiker durch eine Extrawurst im Strafgesetzbuch vor Kritik besonders geschützt. CDU und SPD verschärften auf dem Höhepunkt der Corona-Hysterie den Paragrafen 188 ganz erheblich. Fortan erfasste er nicht nur üble Nachrede und Verleumdung gegen Politiker, sondern auch die Beleidigung von Politikern als besonderen Straftatbestand. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei und in schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren.
Politiker aller Altparteien nutzten das Einschüchterungs-Instrument exzessiv, um mit Hilfe neuer sogenannter „Meldestellen“ gegen unliebsame Beiträge im Internet vorzugehen. So auch Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die im Frühjahr 2024 gegen DK-Chefredakteur David Bendels Strafantrag wegen der satirisch-kritischen Fotomontage „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ stellte. Das sich über fast zwei Jahre hinziehende Verfahren endete in zweiter Instanz mit einem Freispruch Erster Klasse für den Journalisten durch das Landgericht Bamberg, nachdem Bendels zuvor durch das Amtsgericht Bamberg zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war. Das Willkür-Urteil schlug im April 2025 Wellen bis in die USA.
Fällt die Union wieder um?
Die „Welt“ schreibt: Spahns Vorschlag zur Abschaffung des Paragrafen 188 „sollte auch in anderen Parteien ein Umdenken anregen, allen voran bei den Grünen. Deren Parteijugendchef Luis Bobga durfte den CSU-Chef Markus Söder gerade ironisch als ‚Hurensohn‘ beleidigen, ohne Polizeibesuch zu bekommen. Das ist in einem liberalen Rechtsstaat auch gut so, ganz gleich, wie geschmacklos man solche Sprüche finden mag. Aber was für Politiker gilt, muss für alle Bürger gelten.“
Da auch die Linke ein „Zweiklassenrecht“ ablehnt, dürfte einer satten Mehrheit für die Abschaffung des Paragrafen 188 im Deutschen Bundestag eigentlich nichts im Wege stehen – es sei denn, CDU und CSU desavouieren um des Koalitionsfriedens willen den eigenen Fraktionschef.