Im Korruptionsprozess um mutmaßlich von Aserbaidschan gekaufte Parlamentarier ist der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sah es als erwiesen an, dass sich Fischer der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gemacht hat – und folgte damit im Kern der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft. Die Richter blieben lediglich unter der von der Anklage geforderten Strafhöhe.
Nach Überzeugung des Gerichts erhielt Fischer über Jahre hinweg Bargeldzahlungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro aus aserbaidschanischen Quellen, um im Sinne des Regimes aufzutreten. Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats soll er positive Reden gehalten und interne Informationen weitergegeben haben. Ein Teil der Zahlungen fiel in eine Zeit, in der Bestechlichkeit noch nicht strafbar war, weitere Taten waren verjährt – strafmildernde Umstände, die Fischer letztlich vor einer Haftstrafe bewahrten.
Der Fall steht exemplarisch für das Versagen politischer Selbstkontrolle in internationalen Gremien. Während öffentlich von Demokratie und Rechtsstaat gesprochen wird, konnten autoritäre Regime offenbar über Jahre Einfluss kaufen – mitten im Herzen europäischer Institutionen. Dass ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter dafür am Ende mit Bewährung davonkommt, wirft unbequeme Fragen auf: über politische Verantwortung, über Abschreckung – und über die Glaubwürdigkeit jener, die sich gern als moralische Instanz der Weltpolitik inszenieren.