Deutschland-Kurier wirkt: Die Tage des Politiker-Sonderparagrafen 188 StGB sind gezählt!

Eigentlich könnte der Deutsche Bundestag gleich in seiner nächsten Sitzungswoche (26.-30. Januar) Nägel mit Köpfen machen: Nur wenige Tage nach dem spektakulären Freispruch-Urteil für DK-Chef David Bendels in der Berufungsverhandlung um das Netzkult gewordene Faeser-Meme des Deutschland-Kuriers hat sich Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) dafür ausgesprochen, den Sonderparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) in Bezug auf Politiker-Verleumdung abzuschaffen.

Deutschland-Kurier wirkt: Der Freispruch Erster Klasse für DK-Chef David Bendels im Schauprozess um das Faeser-Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ durch das Landgericht Bamberg hat Bewegung in die Debatte um den sogenannten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 StGB gebracht. David Bendels war auf Basis dieses Sonderrechts, das die Altparteien 2020 eigens zum Schutz von Politikern vor „Hass und Hetze“ beschlossen hatten, in erster Instanz vom Amtsgericht Bamberg zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Wenige Tage nachdem das Landgericht Bamberg dieses Willkür-Urteil in der Berufungsverhandlung aufgehoben und Bendels ohne Wenn und Aber freigesprochen hatte, forderte Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) jetzt die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB. Bei der AfD rennt er damit offene Türen ein – sie hat bereits eine (erneute) parlamentarische Initiative angekündigt. Zumindest einer schwarz-blauen Mehrheit in dieser Frage sollte also nichts mehr im Wege stehen. Aber selbst die Linke war zuletzt dafür, diese gesetzliche Extrawurst für Politiker abzuschaffen.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis

Das Sonderrecht für „Personen des politischen Lebens“ war maßgeblich von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betrieben worden. Die aktuelle Fassung des Paragrafen 188 StGB gilt seit April 2021. Sie unterscheidet sich vom regulären Beleidigungsparagrafen 187 StGB durch ein deutlich höheres Strafmaß. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei Beleidigung, drei Monate bis zu fünf Jahre bei übler Nachrede und sechs Monate bis zu fünf Jahre bei Verleumdung.

Spahn sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen. Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. Der CDU-Politiker meinte: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“

Er, Spahn,  habe den Paragrafen 188 zwar auch schon genutzt – aber: „Ich erstatte keine Anzeige, wenn mich jemand Blödmann oder Vollidiot nennt.“ Bei heftigeren Beleidigungen würde er dagegen jedoch vorgehen. Dies sei aber auf Basis des normalen Beleidigungsparagrafen möglich.

AfD: Sonderschutzrecht für Mächtige

Der im Volksmund „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ genannte § 188 erlangte erstmals bundesweit größere Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit der sogenannten „Schwachkopf-Affäre“, die 2024 zu einer Hausdurchsuchung bei Rentner Stefan Niehoff aus Burgpreppach in Unterfranken führte. Ausgelöst worden waren die Ermittlungen wie auch im Fall des Faeser-Memes durch das Denunziationsportal „Hessen gegen Hetze“.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Achim Köhler, stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der AfD-Fraktion, begrüßt die späte Einsicht von CDU/CSU-Fraktionschef Spahn, nachdem die AfD bereits mehrfach die Abschaffung des Paragrafen 188 gefordert hatte. Der AfD-Menschenrechtsexperte kündigte zeitnah eine weitere Initiative seiner Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 StGB an. Die etablierten Parteien hätten sich mit dieser Rechtsnorm ein Instrument geschaffen, das faktisch ein Sonderschutzrecht für mächtige Personen etabliere. Der erkennbare Zweck liege vor allem in der einschüchternden Wirkung. Köhler: „Journalisten und Bürger sollten davon abgehalten werden, Kritik zu äußern – selbst dann, wenn diese Kritik wie in der Causa David Bendels vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst ist.“

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