Auch zwei Tage nachdem das Landgericht Bamberg DK-Chefredakteur David Bendels vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung komplett freigesprochen und das Willkür-Urteil des Amtsgerichts Bamberg (sieben Monate auf Bewährung) aufgehoben hat, gibt es keine Reaktion von Ex-Innenministerin Nancy Faeser. Die SPD-Politikerin, die mit ihrem Strafantrag den politischen Schauprozess um das eindeutig und jetzt auch gerichtsfest von der Meinungsfreiheit gedeckte Faeser-Meme in Gang gebracht hatte, ist wie abgetaucht. Presse-Anfragen ließ sie bisher unbeantwortet. Muss sich Faeser jetzt wegen falscher Anschuldigung strafrechtlich verantworten?
Am Verfahren nicht beteiligte Juristen, mit denen der Deutschland-Kurier sprach, schließen strafrechtliche Konsequenzen für Faeser nicht aus. Denn die frühere Bundesinnenministerin hatte 2024 den ihr von der Polizei vorgelegten Strafantrag in Bezug auf David Bendels persönlich unterschrieben.
Als Volljuristin hätte sie eigentlich wissen müssen, dass es sich bei dem Faeser-Meme, das ursprünglich von dem berüchtigten Denunziationsportal „Hessen gegen Hetze“ gemeldet worden war, um eine satirisch-kritische und somit zulässige Meinungsäußerung handelte. Im Zweifel hätte sie ihre Hausjuristen im Bundesinnenministerium (BMI) um eine Einschätzung bitten können.
Zur Erinnerung: Björn Höcke (AfD) wurde wegen seines Ausrufs „Alles für Deutschland!“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Begründung: Als Geschichtslehrer hätte er „wissen müssen“, dass es sich um eine verbotene Losung der SA handelte.
Kein Antragsdelikt
Eine falsche Anschuldigung, wie sie Juristen vorliegend im Fall des Faeser-Memes nicht ausschließen, ist die vorsätzliche und unwahre Behauptung einer Straftat gegenüber einer Behörde, die strafbar ist. Sie kann laut Paragraf 164 des Strafgesetzbuches (StGB) mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen (bis fünf Jahre, in besonders schwerwiegenden Fällen sogar bis 10 Jahre) geahndet werden. Denn die Straftat zielt darauf ab, ein behördliches Verfahren gegen eine unschuldige Person einzuleiten (oder fortzusetzen).
Für Faeser brisant: Falsche Verdächtigung gemäß § 164 StGB ist ein Offizialdelikt und kein Antragsdelikt. Das bedeutet, die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) müssen, wenn sie vom begründeten Tatverdacht erfahren, von sich aus tätig werden, ohne dass ein gesonderter Strafantrag des Opfers zwingend erforderlich ist. Die Verfolgung erfolgt also von Amts wegen, sobald die Behörden Kenntnis erlangen.
Wird sich Faeser bei David Bendels entschuldigen?
Wie andere Medien hat auch der Deutschland-Kurier Nancy Faeser per Email um eine Stellungnahme zum Freispruch-Urteil des Landgerichts Bamberg gebeten. Die Redaktion hat an ihr Bundestags- und Wahlkreisbüro folgende Fragen eingereicht, mit der Bitte um Beantwortung bis zum 16. Januar, 17 Uhr:
1. Wie bewerten Sie den jetzt erfolgten Freispruch durch das Landgericht Bamberg?
2. Freut es Sie, die Sie nach eigenen Angaben die „Meinungsfreiheit schützen wollen“, dass Herr Bendels sein Grundrecht nach Artikel 5 der Verfassung in zweiter Instanz doch noch durchsetzen konnte?
3. Welche Rückschlüsse ziehen Sie aus dem Urteil hinsichtlich der Aktivitäten sog. Meldeportale, an deren Einrichtung Sie als Bundesinnenministerin maßgeblich mitgewirkt hatten?
4. Einer Ihrer Amtsvorgänger, Ihr Parteifreund Otto Schily, hat deutliche Kritik daran geäußert, dass Politiker immer öfter Strafanzeigen gegen aufmüpfige Bürger stellen. Sollten sich Politiker hier künftig mehr Zurückhaltung auferlegen?
5. Werden Sie sich bei Herrn Bendels, der ausgelöst durch Ihren Strafantrag in seinen Grundrechten verletzt wurde, für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen?