Münchner Anwalt zeigt Skandal-Minister von Merz an – Kritik wird schärfer: „Im ‚Swinger-Club‘ von Wolfram Weimer gibt es keine Sünde!“

Auch nachdem Wolfram Weimer seine 50-Prozent-Beteiligung an seinem Verlag einem Treuhänder übertragen hat, gerät der Skandal-Staatsminister von Friedrich Merz (CDU) nicht aus den Schlagzeilen. Selbst aus regierungsfreundlichen System-Medien schlägt dem Merz-Vertrauten inzwischen ein scharfer Ton entgegen. Derweil liegt gegen den sogenannten Kultur- und Medienbeauftragten der Bundesregierung mindestens eine Strafanzeige wegen Korruption vor.

Der Berliner „Tagesspiegel“ giftet unter der Schlagzeile „Private Geschäfte mit Politiker-Konferenzen“ so ätzend wie bisher kein anderes Mainstream-Medium:  „Im ‚Swinger-Club‘ von Wolfram Weimer gibt es keine Sünde.“

Autor Jost Müller-Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent, kommentiert weiter: „Weimer und seine Group hatten offenkundig ein Problem damit, das Problem hinter dieser Kontaktanbahnung zu erkennen.“ Es sei der Eindruck entstanden, „dass ein Kulturstaatsminister daran beteiligt ist, wenn mit der Vermarktung seiner Kabinettskollegen Geld verdient wird. Dafür spielt es keine Rolle, ob der Ex-Chef Posten oder Stimmrechte aufgegeben hat. Es genügt, dass er Anteile für dieses Geschäftsmodell behält“, schreibt der „Tagesspiegel“, der bisher nicht als besonders regierungskritisches Blatt aufgefallen ist.

Der Kommentator nimmt weiter Bezug auf die kläglichen Rechtfertigungsversuche des Skandal-Staatsministers. Weimer hatte seine Tätigkeit als Verleger mit dem Business von „Handwerkern, Bauern, oder Ärzten“ verglichen. Diese müssten ihre Unternehmen doch auch nicht komplett verkaufen, wenn sie für begrenzte Zeit ein politisches Mandat annehmen.

Dazu heißt es im „Tagesspiegel“: „Ein bemerkenswerter Vergleich, denn in diesen Berufsgruppen hat man mit Politikern selten, mit Regierungsmitgliedern wohl nie zu tun.“

Wird der „best buddy“ von Merz jetzt zum Fall für den Staatsanwalt?

Unterdessen berichtet das Portal „Tichys Einblick“ (TE): Der „best buddy“ von Kanzler Merz sei  jetzt ein Fall für den Staatsanwalt. In Berlin liege eine Anzeige gegen Weimer vor, auch wenn man es in der gesichert regierungsnahen „Tagesschau“ zuvor nicht wahrhaben wollte: „Strafrechtliche Vorwürfe stehen nicht im Raum“, posaunte ARD-Hauptstadtkorrespondentin Iris Sayram noch dieser Tage.

„Das ist schlichtweg falsch“, sagt Mathias Markert. „Die stehen im Raum und sind begründet.“ Der Münchner Rechtsanwalt hat laut „TE“ Strafanzeige gegen Wolfram Weimer erstattet –  wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, jeweils in einem besonders schweren Fall.

„Die Sache ist klar. Die juristische Gemeinschaft ist sich da einig“, wird Markert zitiert. Er kritisiert: Die Staatsanwaltschaft hätte längst selbst von Amts wegen ermitteln müssen. Durch die Anzeige werde sie jetzt dazu gezwungen.

„Das erfüllt den Tatbestand einer absichtlichen oder wissentlichen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB)“, heißt es dem Bericht zufolge in der Anzeige. Verschärft und dadurch zu einem „besonders schweren Fall“ (§ 335 StGB) werde alles noch dadurch, dass Weimers Verlagsgruppe WMG exklusive Treffen mit Bundesministern gegen hohe Gebühren von bis zu 80.000 Euro verkaufe und damit Einfluss auf politische Entscheidungen suggeriert habe – ohne Offenlegung im Lobbyregister.

Anwalt Markert, der in der Vergangenheit Schlagzeilen u.a. mit einer Petition für ein „Grünen“-Verbot gemacht hatte, sieht darin ganz klar „Amtsmissbrauch“.

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