Das jährliche Hissen einer Regenbogenflagge an Ministerien und anderen Dienstgebäuden des Bundes zu bestimmten Anlässen könnte vor dem Aus stehen. Das schlussfolgert der Berliner „Tagesspiegel“ unter Berufung auf interne Unterlagen des Bundesinnenministeriums.
Demnach sehen die zuständigen Fachbeamten der Protokollabteilung die von Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) 2022 erteilte Genehmigung für das Symbol der LGBTQ-Szene äußerst kritisch. Es komme „fortwährend zu unterschiedlichen Erscheinungsbildern“, zitiert die Zeitung aus einer von Minister Alexander Dobrindt (CSU) angeforderten „Unterrichtung“. Zudem gebe es „bewusste und öffentlich wahrnehmbare Zuwiderhandlungen“ gegen die vom Innenministerium verbindlich aufgestellten Regeln. „Losgelöst von der derzeitigen medialen Diskussion“ regen die Beamten eine „grundsätzliche Überarbeitung“ der geltenden Vorschriften an.
Bundesflagge hat Verfassungsrang
Doch jetzt ans Licht gekommene Dokumente aus der Protokollabteilung des Ministeriums zeigen laut „Tagesspiegel“, dass Faesers Vorstoß schon vor drei Jahren intern umstritten war. Die Beamten äußern Bedenken, da sogenannte Logo-Flaggen wie die Regenbogenflagge aus prinzipiellen Gründen nicht für die amtliche Beflaggung zugelassen seien. Ausnahmen gebe es „nur bei einem besonderen bundes-/gesamtstaatlichen Bezug“, etwa zur EU-Ratspräsidentschaft oder zur Weltausstellung Expo. Würden Logo-Flaggen zusammen mit der schwarz-rot-goldenen Bundesflagge gesetzt, gehe es um Aspekte der Staatssymbolik: „Die Bundesflagge hat Verfassungsrang, ist wichtigstes Staatssymbol und steht für Einheitlichkeit und Kontinuität staatlichen Handelns und dient insbesondere der Identifikation der Bürger mit dem Staat“, zitiert der „Tagesspiegel“ aus der Minister-Vorlage.
Ob Dobrindt die Faeser-Praxis ändern wird, dürfte mit Blick auf den Koalitionspartner SPD allerdings mehr als fraglich sein.