Die Willkür-Razzia bei dem konservativen Berliner Medienwissenschaftler und Publizisten Prof. Dr. Norbert Bolz weitet sich zu einem neuen handfesten Justiz-Skandal aus! Inzwischen steht fest, dass auch dieser Fall von dem berüchtigten staatlichen Denunziationsportal „Hessen gegen Hetze“ losgetreten wurde. Diese sogenannte „Meldestelle“ spielte eine Rolle u.a. in der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck („Grüne“) und bei der Justiz-Willkür gegen DK-Chefredakteur David Bendels wegen des Faeser-Memes „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Die Empörung über den neuen unglaublichen Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit reißt nicht ab.
Mit der Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz wegen eines fast zwei Jahre zurückliegenden satirischen Beitrags auf dem Kurznachrichtendienst X gibt es einen neuen prominenten Fall, der durch die staatliche Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ losgetreten wurde. Das bestätigte Bolz-Anwalt Joachim Steinhöfel.
Am 20. Januar 2024 hatte Kolumnist Norbert Bolz (u. a. „WELT“) auf der Plattform X einen Beitrag der linksextremen „tageszeitung“ (taz) kommentiert und sich dabei nach Ansicht der Ermittler einer verbotenen Nazi-Parole bedient. Am 23. Oktober 2025 um 8.53 Uhr klopften vier Polizisten an die Tür von Bolz und durchsuchten wegen des Tweets sein Haus.
Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft war der Grund für den Durchsuchungsbeschluss tatsächlich jener inkriminierte Tweet, in dem es geheißen hatte: „Gute Übersetzung von ‚woke‘: Deutschland erwache!“.
Diesen Satz hatte Bolz als Reaktion auf einen später wieder gelöschten Tweet der „taz“ gepostet. Dieser begann mit den Worten: „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“.
Die Ermittler werfen Bolz vor, damit eine verbotene Parole der NSDAP verwendet zu haben. Bolz betont, er habe diese Worte erkennbar ironisch und keinesfalls zustimmend verwendet.
Wie kam der Stein ins Rollen?
Laut Bolz-Anwalt Joachim Steinhöfel leitete das staatliche Meldeportal „Hessen gegen Hetze“ den Post erst im November 2024 an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter. Die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) unterstellte Behörde habe den Beitrag als strafrechtlich relevant bewertet.
Das BKA gab die Sache an das Landeskriminalamt (LKA) Berlin weiter. Von da ging der Vorgang Steinhöfel zufolge zur Polizei und Staatsanwaltschaft.
Mit der Hausdurchsuchung bei Prof. Norbert Bolz gibt es einen neuen prominenten Fall von Willkür-Justiz, den das staatliche Denunziationsportal, die sogenannte Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, losgetreten hat.
Was ist das überhaupt, „Hessen gegen Hetze“?
Bei „Hessen gegen Hetze“ handelt es sich um einen Behördenapparat des Wiesbadener Innenministeriums, der systematisch das Internet nach vermeintlich „rechten“ Umtrieben durchsucht. Diese staatliche Meldestelle hat sich weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit zum wohl eifrigsten Verfolger vermeintlicher oder tatsächlicher „Hatespeech“ gemausert – neben diversen anderen mit Steuergeldern geförderten Denunziationsportalen wie „REspect“. Bei letzterem handelt es sich um eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Meldestelle der „Jugendstiftung Baden-Württemberg“. Die Organisation ist als „Trusted Flagger“ zugelassen, um anonymisierte Meldungen im Zusammenhang mit „Hass und Hetze“ zu bearbeiten.
In welchen Fällen spielte „Hessen gegen Hetze“ eine Rolle?
Prominente Fälle, in denen diese sogenannte Meldestelle in Erscheinung trat, war die Hausdurchsuchung am 12. November 2024 bei Rentner Stefan Niehoff („Schwachkopf“-Meme). Der von der einschlägig bekannt gewordenen Bamberger Justiz verfolgte Fall löste eine bundesweite Diskussion über Strafverfolgung von Meinungsäußerungen aus. Auch bei der erstinstanzlichen Verurteilung von DK-Chefredakteur David Bendels zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung durch das Amtsgericht Bamberg wegen des satirischen Faeser-Memes „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ war das Portal mit im Spiel.
Diese beiden prominenten Fälle lassen jedoch laut „Apollo News“ schnell über die schiere Größe dieses staatlichen Denunziationsportals hinwegsehen. Allein zwischen Januar 2024 und Juni 2025 sammelte das Portal den Recherchen zufolge 16.864 „Hinweise“ – rund 47 Prozent aller einschlägigen Meldungen beim BKA. Die zweitplatzierte Meldestelle „REspect“ folgt mit rund 39 Prozent der Meldungen. Besonders im Visier stehen konservative und „rechte“ Meinungen.
Übrigens: Dem Phänomenbereich „links“ wurden laut „Apollo News“ nur 233 Fälle zugeordnet. Eine Zahl, die sich selbst kommentieren dürfte!
Empörung reißt nicht ab
Politiker, Juristen und Journalisten haben mit anhaltender Empörung und Entsetzen auf den neuen staatlichen Übergriff gegen den konservativen Medienwissenschaftler Prof. Norbert Bolz reagiert.
Unter anderm Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner (Uni Augsburg) bemängelt, dass der Kontext des Posts ignoriert worden sei: „Man darf dem Urheber nicht einfach die schlimmstmögliche Bedeutung der Äußerung unterschieben.“ Das BKA hätte erkennen müssen, „dass der Tweet in Reaktion auf eine andere Äußerung eine satirische Konnotation (gemeint ist Assoziation, die Red.) hat“. Autor und Post seien bekannt. „Warum da eine Hausdurchsuchung sein muss, ist mir nicht klar. Was suchen Polizeibeamte da?“, fragte der renommierte Augsburger Verfassungsrechtler.
Auch andere namhafte Juristen halten die Willkür-Razzia für rechtswidrig.
Selbst die frühere „Grünen“-Chefin Ricarda Lang schrieb auf X, solche Razzien „sind absurd. Und die so weitgehende Interpretation des Strafrechts bei Meinungsdelikten untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“
Der frühere Justizminister Marco Buschmann (FDP) kann keinen Straftatbestand erkennen. Er sagte der „Bild“-Zeitung: „Norbert Bolz hat die NS-Parole ‚Deutschland erwache‘ als angebliche Übersetzung für ‚woke‘ benutzt. Jeder weiß, dass Bolz ein Kritiker der ‚Woke‘-Bewegung ist. Die Äußerung diente also erkennbar nicht der Identifikation mit der NSDAP.“
„Der Einschüchterungsstaat in Aktion“
Der frühere Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) schrieb auf X: „Unfassbar. Das ist völlig inakzeptabel für ein freiheitlich-demokratisches Staatswesen. Der seit Jahren dauernde staatliche Exzess gegen die Meinungsfreiheit muss enden.“
„WELT“-Herausgeber Ulf Poschardt: „In einem Rechtsstaat geht man davon aus, dass alles, was nicht verboten ist, erlaubt ist. Ironie war bislang nicht verboten. Allerdings ist der aktuelle Trend zu Hausdurchsuchungen und Strafverfolgungen von sogenannten Meinungsdelikten ein Alarmsignal für den Zustand unserer freiheitlichen Verfasstheit. Die Hausdurchsuchung bei Prof. Dr. Bolz muss jeden liberalen Demokraten erschüttern. Zeit, dass Politik und Justiz in sich gehen und umkehren.“
Unter der Überschrift „Der Einschüchterungsstaat in Aktion“ schreibt das liberal-konservative Magazin „CICERO“ zur Causa Bolz: „Der Vorgang ist ebenso skandalös wie bedrohlich – und bestätigt, wovor Bolz seit Jahren warnt.“
Weiter heißt es in dem Artikel: „Norbert Bolz provoziert. Keine Frage. Und er provoziert zu Recht. Mit rhetorischer Verve, mit pointierten Formulierungen und geistreichem Sarkasmus kämpft er in Artikeln und Vorträgen, in Interviews und Social-Media-Tweets unerschrocken gegen all das, was schief läuft in diesem Land: gegen Wokeness, gegen Genderirrsinn und Klimahysterie, gegen Antisemitismus und Multikulti-Romantik, gegen Cancel Culture und die Einengung der Debattenräume. Norbert Bolz ist ein Freiheitskämpfer.“
„Tichys Einblick“ fasst den Kontrollverlust der Justiz hierzulande in wenigen Worten zusammen: „Guten Morgen im Deutschland 2025!“