AfD: „Aktivrente“ nur für Arbeitnehmer-Rentner ist verfassungswidrig – Bundestags-Gutachten bestätigt Bedenken

Die von Schwarz-Rot beschlossene Einführung der sogenannten „Aktivrente“ ist nach Einschätzung der AfD verfassungswidrig, weil sie Selbständige benachteiligt. Ein Bundestags-Gutachten bestätigt die Bedenken. Erleidet die Merz-Regierung mit ihrer „Aktivrente“ Schiffbruch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?

Der für Sozialversicherungen zuständige Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Lukas Rehm, kritisiert die Beschränkung eines steuerfreien Zuverdienstes in Höhe von 2.000 Euro nur auf Arbeitnehmer im Rentenalter scharf: „Eine steuerfreie Weiterarbeit im Alter darf nicht nur Angestellten zugutekommen – Selbstständige müssen gleichbehandelt werden. Jede Form der Benachteiligung wäre nicht nur unfair, sondern verfassungswidrig.“

Andere Experten und die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages äußern ebenfalls Bedenken. Tenor: Die Neuregelung könnte den Gleichheitssatz verletzen, weil sie Rentner, die weiterarbeiten, besserstellt als andere Arbeitnehmer oder Selbstständige, die nicht in gleicher Weise profitieren.

Hinzu kommt eine Begünstigung von Besserverdienern: Durch die Gestaltung der Progression profitieren vor allem besonders gut verdienende ältere Arbeitnehmer, was ebenfalls eine Ungleichbehandlung bedeuten könnte.

Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben die Aktivrente als steuerliche Lenkungsnorm eingeschätzt. Dies werfe verfassungsrechtliche Fragen auf, insbesondere bezüglich der Ungleichbehandlung von Steuerzahlern. Das Gutachten betont, dass die Aktivrente eine erhebliche Abweichung von der gleichmäßigen Lastenverteilung darstelle und nur bei nachweisbaren überragenden Gemeinwohlinteressen zulässig sei. Die Parlaments-Gutachter sehen eine doppelte Ungleichbehandlung, da nur bestimmte Einkünfte bestimmter Altersgruppen begünstigt würden.

Kritiker bezweifeln zudem, ob die „Aktivrente“ wirklich einen signifikanten Beitrag zur Fachkräftesicherung leistet und ob sie die gewünschte Wirkung erzielt, da die Anreize für andere Lösungsansätze (wie z.B. die Abschaffung der Rente mit 63) im Vergleich zu den Kosten sehr gering sein könnten.

Hinzu kommt: Wer im Rentenalter weiterarbeitet, bleibt sozialversicherungspflichtig. Ein Teil des Steuervorteils beim steuerfreien Hinzuverdienst wird also durch Sozialbeiträge wieder aufgehoben.

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