Die Sozialverbände laufen Sturm: In der schwarz-roten Chaos-Koalition gibt es Pläne für eine Abschaffung des sogenannten Pflegegrads 1, um ein Finanzloch von rund zwei Milliarden Euro in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen.
Betroffen wäre knapp eine Million Pflegebedürftige, die vergleichsweise geringe Beeinträchtigungen haben und dafür Leistungen wie einen Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen erhalten. Die Abschaffung würde diesen Personen diese Leistungen entziehen. Der Deutschland-Kurier beantwortet wichtige Fragen.
Was ist der Pflegegrad 1?
Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und richtet sich an Personen mit geringen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit.Seit der Einführung 2017 haben diese Personen Anspruch auf bestimmte Leistungen, die sie vorher nicht hatten, wie den Entlastungsbetrag oder Zuschüsse zu Anpassungen des Wohnumfeldes.
Wieso kommt jetzt diese Debatte auf?
Die Pflegeversicherung hat ein Milliardenloch, das für 2026 voraussichtlich zwei Milliarden Euro betragen wird. Die Streichung des Pflegegrads 1 könnte eine Möglichkeit sein, diese Finanzierungslücke zu schließen.
Welche Folgen hätte die Abschaffung?
Rund 863.000 Menschen waren Ende 2024 in der Stufe Pflegegrad 1 eingestuft und würden dadurch den Zugang zu wichtigen Leistungen verlieren. Dazu gehören der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, der Zuschuss für eine digitale Pflegeanwendung (DiPa) sowie Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro für barrierefreie Umbauten der Wohnung.
Auch der Zuschuss zum Hausnotruf sowie die Möglichkeit, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrzunehmen, würden wegfallen. Gestrichen würde auch die Erstattung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (z.B. Einmalhandschuhe, Binden).