Zwei weitere Passagen der „Correctiv“-Lügenstory über das „Potsdamer Treffen“ Ende 2023 sind gerichtlich untersagt worden. Vor dem Landgericht (LG) Berlin hat sich der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau erfolgreich gegen die Fake News-Schleuder im Zusammenhang mit ihm zugeschriebenen Aussagen über junge Briefwählerinnen türkischer Herkunft durchgesetzt.
Das neue Urteil bezieht sich auf eine Passage des „Correctiv“-Machwerks, in welcher der Eindruck erweckt wird, Vosgeraus Aussagen würden referiert werden. Im Text hieß es: „Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten.“
Vosgerau wies die ihm pauschal unterstellte Ansicht, junge Türkinnen könnten sich keine eigene Meinung bilden, als verzerrend zurück. Er habe lediglich „wohl eher am Rande und in einem Nebensatz möglicherweise sinngemäß“ darauf hingewiesen, dass eine Jungwählerin türkischer Herkunft, die zu Hause in der Küche unter Aufsicht ihres Vaters und mehrerer Brüder ihren Wahlzettel ankreuze, dabei möglicherweise und in bestimmten Einzelfällen faktisch nicht denjenigen Freiheitsgrad genieße, den die Verfassung vorsehe.
Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin bestätigte einen Unterlassungsanspruch Vosgeraus. Dieser habe ein Recht am eigenen Wort. Lege die Wiedergabe einen bestimmten ehrverletzenden Schluss nahe, dürfe die Wiedergabe nicht unvollständig sein. Eine unvollständige Berichterstattung sei dann wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, an der grundsätzlich kein überwiegendes Interesse der Presse bestehen könne, urteilte das Gericht.
Während „Correctiv“ also den falschen Eindruck erweckt hatte, Vosgerau habe jungen Wählerinnen mit türkischem Migrationshintergrund die kognitiven oder kulturellen Fähigkeiten abgesprochen, eine eigene Wahlentscheidung für eine Partei zu treffen, hat Vosgerau tatsächlich auf etwas ganz anderes hingewiesen: Er hat nämlich an einem Beispiel lediglich deutlich gemacht, es könne die Situation eintreten, dass eine junge türkische Briefwählerin an der Ausübung ihrer freien Wahlentscheidung von Dritten unter Druck gehindert wird.
Falsch ist laut Landgericht Berlin auch die Behauptung von „Correctiv“, Vosgerau habe die Darstellung des Lügenportals auf Nachfrage bestätigt.