Ein đ-Nutzer geriet in das Visier des klagewĂŒtigen Ex-Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (âGrĂŒneâ). Dieser hatte wegen der ihm zugedachten Bezeichnung als âVollidiot“ geklagt. Das Amtsgericht im niederbayerischen Passau erkannte darin nun laut Urteil âkeine strafbare Beleidigung“.
In dem đ-Beitrag hieĂ es in Bezug auf den Ex-Kanzlerkandidaten der Ăkosozialisten wörtlich: âVollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunde richtet.“
Nach Angaben der Anwaltskanzlei des đ-Nutzers urteilte das Amtsgericht Passau wie folgt: Der Kommentar sei nicht strafbar – weder nach dem allgemeinen Beleidigungsparagrafen 185 des Strafgesetzbuches noch nach ParagrafâŻ188 StGB, der ein verschĂ€rftes StrafmaĂ bei Verleumdung von Personen des politischen Lebens vorsieht. Diese umstrittene Rechtsnorm wird oft auch als âMajestĂ€tsbeleidigungs-Paragrafâ bezeichnet.
FĂŒr eine Verurteilung fehlte es aus Sicht des Gerichts vor allem an der notwendigen Voraussetzung, das öffentliche Wirken des Politikers âerheblich zu erschweren„, so die BegrĂŒndung. Ausschlaggebend fĂŒr den Freispruch sei zudem die begrenzte Reichweite des Kommentars, die nicht ausreiche, um eine relevante Wirkung im politischen Raum zu entfalten.
Mit nachweislich rund 800 StrafantrĂ€gen allein in den Jahren 2023 und 2024 gegen ihm zugedachte Werturteile in den sozialen Medien erwies sich der gescheiterte Kanzlerkandidat der âGrĂŒnenâ als ein Spitzenreiter unter den klagewĂŒtigen Altparteien-Politikern.
Habeck demonstrierte damit nicht nur seine narzisstische DĂŒnnhĂ€utigkeit, sondern auch seine befremdliche Einstellung zum Thema Meinungsfreiheit.Letztendlich stellte er seine anmaĂende AbgehobenheitbezĂŒglich einer vermeintlichen Sonderstellung und Unantastbarkeit von Politikern unter Beweis.