So sieht eine saftige Ohrfeige vor Gericht aus: Das Landgericht München gibt der Klage des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm gegen das ZDF und seinen Agitprop-Clown Jan Böhmermann in vier von fünf Punkten recht.
Schönbohm hatte Böhmermann und den Sender wegen der Verbreitung von Fake News verklagt. Durch haltlose Falschbehauptungen, insbesondere durch die Unterstellung, der Cyber-Sicherheitschef unterhalte Verbindungen zum russischen Geheimdienst, hatte Böhmermann der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den Vorwand geliefert, Schönbohm Knall auf Fall von seinem Posten zu entfernen.
Das Landgericht München befand jetzt: Böhmermanns Verleumdungen über angebliche Geheimdienstkontakte Schönbohms und drei weitere Unterstellungen in dessen Sendung, die auch auf den Netzseiten des ZDF weiterverbreitet wurden, stellen eine „unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptung“ dar, welche die Grenzen des Zulässigen überschreiten.
Das ZDF müsse diese Äußerungen daher künftig unterlassen. Auch die Satire, hinter der Böhmermann seine Schmutzkampagnen gerne versteckt, muss sich nach Auffassung der Richter an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen und darf eben doch nicht alles,
„Mit völlig haltlosen Vorwürfen hat Jan Böhmermann meine Integrität zerstört, ebenso irreparabel meine Karriere. Mit der durch nichts gerechtfertigten medialen Hinrichtung wurde außerdem Deutschlands Sicherheit gefährdet“, kommentiert Arne Schönbohm das Urteil. Seinen Anspruch auf Schadenersatz in sechsstelliger Höhe wegen der unrechtmäßigen Suspendierung hatte das Gericht allerdings abgewiesen.