Im Rechtsstreit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD im Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster einen Etappensieg errungen. Nach zwei Verhandlungstagen konnten die Prozessvertreter der Partei eine vorschnelle Urteilsverkündung erfolgreich verhindern. Es zeichnet sich ein Mammutprozess ab, der sich noch monatelang hinziehen dürfte.
Nach einer regelrechten Flut von Beweisanträgen seitens der AfD sowie inhaltlichen Auseinandersetzungen zum Volksbegriff vertagte der Fünfte Senat die Verhandlung am Mittwoch, 13. März, auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt. Die Terminfindung werde eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sagte der Vorsitzende Richter Gerald Buck, der laut Prozessbeobachtern einen sichtlich entnervten Eindruck machte.
AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter, der als Vertreter des Bundesvorstandes an der Verhandlung teilgenommen hatte, sagte dem Deutschland-Kurier, er habe den positiven Eindruck gewonnen, dass das Gericht die haltlosen Behauptungen des Verfassungsschutzes „durchaus intensiv und kritisch prüfen wird.“ In einer gemeinsamen Pressemitteilung bekräftigten Hütter und das in Münster ebenfalls vertretene AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch: „Wir kämpfen weiter für den Erhalt der Demokratie!“
Schon jetzt ist klar: Die zwei Verhandlungstage vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster waren nur der Auftakt. Der Prozess um die Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz wird absehbar noch Monate dauern. Der Grund: Die AfD-Anwälte bombardierten das Gericht mit einer Vielzahl von Beweisanträgen zur Einstufung der Partei als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ durch den Inlandsgeheimdienst.
Juristische Materialschlacht
Dem Gericht liegen mehr als 10.000 Seiten an Gutachten, Quellenfunden und Schriftsätzen vor. Hinzu kommen mehr als 100 Stunden Videomaterial vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Erst kürzlich reichte die Haldenwang-Behörde noch einmal rund 4.000 Seiten nach. Allein die Klageschrift der AfD vor dem OVG Münster umfasst mehr als 300 Seiten, die Entgegnung des Verfassungsschutzes sogar mehr als 400.
Es geht nicht nur um die Zukunft der Partei
Der Prozess hat herausragende Bedeutung – nicht nur, weil es um eine existentielle Frage für die einzig wahre Oppositionspartei in Deutschland geht (Vorstufe zu einem möglichen Verbotsverfahren); sondern, wie das Magazin „Cicero“ schreibt, „weil im Zentrum dieses Rechtsstreits der Souverän des Staates selbst steht. Ja, es geht im Kern um die Frage nach dem ‚Deutschen Volk‘, in dessen Namen am Ende auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gesprochen werden wird.“ Oder, wie es der Anwalt der AfD, Christian Conrad von der renommierten Kölner Kanzlei Höcker, vor Gericht formulierte: „Es geht hier nicht um einen Hasenzüchterverein!“
Dass es kein schnelles Urteil geben würde und die zwei vom Gericht angesetzten Verhandlungstage nicht reichen würden, war schon bei Beginn des Prozesses am Dienstag (12. März) absehbar. AfD-Anwalt Conrad hatte gleich zu Beginn mit Rügen gegen die Besetzung des verhandlungsführenden 5. Senats unter dem Vorsitzenden Richter Gerald Buck klar gemacht, dass „Schluss mit lustig“ ist. Einer der anwesenden AfD-Vertreter drückte es in einer Pause später vor Journalisten noch deutlicher aus: „Wenn wir hier nett sind, werden wir gleich verurteilt.“ Zeit zu gewinnen, war deshalb gewiss das zunächst wesentliche Ziel der AfD- Prozessstrategie.
„Wollen Sie sich etwas dazuverdienen?“
Der Anwalt der beklagten Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz, Wolfgang Roth, warf der AfD eine Verschleppung des Verfahrens vor, was AfD-Anwalt Conrad mehrfach energisch zurückwies. Die Anwälte der AfD betonten in der Verhandlung selbst, als auch in den Pausen gegenüber Journalisten, dass es um die Sachverhaltsaufklärung gehe – vor allem mit Blick auf die Frage der „Staatsfreiheit“, also die Rolle von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, z.B. V-Leuten, bei der Beschaffung der angeblichen Beweise. Es sei die letzte Chance, juristisch zu klären, wie der Verfassungsschutz gegen die AfD vorgehen dürfe, sagte Conrad. Denn in der nächsten Instanz (Revision) vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nicht mehr in der Sache selbst verhandelt, sondern nur geprüft, ob es im bisherigen Prozessverlauf Verfahrensfehler gab.
Pikant: Nach Angaben der AfD-Anwälte wurde in einer Mittagspause der Verhandlung ein Personenschützer der AfD angesprochen, ob er sich nicht mit Berichten über AfD-Interna „etwas dazuverdienen“ wolle. Ein Zettel mit E-Mail-Adresse wanderte ins Protokoll.