Die AfD-Bundestagsfraktion hat beschlossen, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung der Corona-Zwangsmaßnahmen zu beantragen. In der Begründung des Antrags heißt es: „Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der SARS-CoV-2-Pandemie verschaffen […] Zu diesem Gesamtbild gehören auch die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Folgen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen für den Fall einer zukünftig auftretenden Pandemie erarbeitet werden. […].“
Dazu erklärte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz: „Es ist höchste Zeit, dass die Entscheidungen der Bundesregierung und auch des Bundestages im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung umfassend überprüft und aufgearbeitet werden. Es geht nicht nur um die Zuweisung von Verantwortung, sondern insbesondere auch um den Schutz der Bevölkerung vor einer Wiederholung von gravierenden Fehlern der Vergangenheit.“
Bundestag stimmt für neues Zwangsregime
Dessen ungeachtet hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich für das Infektionsschutzgesetz der „Ampel“-Regierung gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 386 Abgeordnete mit Ja, 317 mit Nein. Es gab drei Enthaltungen. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch den Bundesrat (Länderkammer) gelten ab dem 1. Oktober u.a. folgende Regelungen:
►Bundesweit besteht in Fernzügen Masken-Pflicht – nicht jedoch in Flugzeugen.
► In Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Kliniken sowie in allen anderen medizinischen Einrichtungen ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben.
► Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll über die Maskenpflicht hinaus eine Testnachweispflicht gelten.
►An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab der fünften Klasse – soweit dies „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.“
► Für Busse und Bahnen im Nahverkehr sollen weiterhin die Länder Maskenpflichten anordnen können.
► Darüber hinaus sollen auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants angeordnet werden können –ausgenommen davon sind negativ getestete Personen. Bei einer regional kritischen Corona-Lage sollen die Länder mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente noch weitere Vorgaben verhängen können.