Im Irrenhaus Berlin steppt der Bär im Kettenhemd: Als erstes Bundesland weicht die Hauptstadt die Trennungsgesetze für den Strafvollzug auf. Laut Berliner Senat sollen trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Personen in Zukunft mitbestimmen können, ob sie in Haftanstalten für Männer oder Frauen kommen möchten. Vom Grundsatz der „getrennten Unterbringung“ soll im Einzelfall „unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt“ abgewichen werden können.
Ein ganz spezieller Knastreport des österreichischen Onlinesenders „Auf 1“:
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