Bisher konnten Migranten, die ihre Homosexualität oder ihr „Divers-Sein“ in einem islamischen Land aus nachvollziehbaren Gründen nicht ausleben wollten und deshalb besser geheim hielten, allein aus diesem Umstand in der Regel ein Recht auf Asyl nicht ableiten. Das soll sich alsbald ändern, wie ein Bericht der „Welt“ vermuten lässt. Allein der Wunsch eines „queeren“ Asylbewerbers, „frei leben“ zu wollen, dürfte nach „Ampel“-Plänen künftig einen Schutzstatus begründen.
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, „Grüne“ und FDP auf eine Überprüfung der „Verfolgungsprognose“ für Migranten aus dem Regenbogen-Spektrum geeinigt. Jetzt befinde man sich im „unmittelbaren Austausch“ mit dem Bundesamt sowie dem Bundesinnenministerium, bestätigt Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin der „Grünen“-Bundestagsfraktion. Das Innenministerium werde „im Hinblick auf die bisherige Asylverfahrenspraxis seine bisherigen Dienstanweisungen hinsichtlich LSBTI-Geflüchteten“ überprüfen“, wird die Ökosozialistin in der „Welt“ zitiert.
„Wir können uns nicht damit abfinden oder darauf spekulieren, dass LSBTI-Geflüchtete kein offenes, geoutetes Lebens führen wollen beziehungsweise sollen“, assistiert Helge Lindh, der für die im Innenausschuss des Deutschen Bundestages sitzt. Lindh regt eine „grundlegende Überarbeitung“ der Dienstanweisung Asyl an.
Auch Jürgen Lenders, Sprecher der FDP-Fraktion für LSBTI-Fragen, dringt auf eine schnelle Regelung: „Die Verfolgung wegen sexueller Orientierung muss wohl als echter Asylgrund im Gesetz festgeschrieben werden, damit das endlich in der Praxis ankommt.“
Tja, da könnten sich für Sozialmigranten aus einschlägigen Herkunftsländern mit etwas Fantasie ganz neue Perspektiven auftun – vielleicht heißt das Asylzauberwort künftig einfach nur „gay“ oder „queer“?