Die nach vorläufigem Stand mehr als 300.000 ukrainischen Kriegsflüchtlinge profitieren ab dem 1. Juni von den gleichen staatlichen Leistungen wie Hartz-IV-Empfänger. Darauf einigten sich Bund und Länder.
Wie die Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, Manuela Schwesig und Dietmar Woidke (beide SPD), nach den Beratungen aller Länderchefs mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Berlin mitteilten, sollen Geflüchtete aus der Ukraine wie anerkannte Asylbewerber finanziell unterstützt werden. Das bedeutet, dass sie die gleichen Leistungen (Grundsicherung) wie etwa Hartz-IV-Empfänger erhalten. Eine Frau mit zwei Kindern bekommt dann aktuell rund 1.430 Euro monatlich.
Außerdem will der Bund (Steuerzahler) laut Scholz die Kommunen bei den Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge im laufenden Jahr mit 500 Millionen Euro unterstützen. An den Kosten für die Integration in Kita oder Schule will sich der Bund (Steuerzahler) mit einer Milliarde Euro beteiligen.
Gottfried Curio (AfD): Falsche Akzente!
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio, übte deutliche Kritik an den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde. Er vermisst insbesondere ein Konzept zur Gegenfinanzierung: „Dabei steht die Lösung wie der sprichwörtliche Elefant im Raum: Schöbe man die rund 300.000 ausreisepflichtigen, abgelehnten Altfälle der früheren Asylbewerber konsequent ab, so ließe sich deren monatliche Versorgung einsparen und diese könnte stattdessen den 300.000 Ukrainern zugutekommen. Mittels einer derartigen Entlastung durch Abschiebung von Asylbetrügern könnten die geflüchteten Ukrainer größtenteils unterhalten werden, was gegenwärtig dann quasi ein Nullsummenspiel für Deutschland wäre.“
Warnung vor noch mehr Trittbrettfahrern
Der AfD-Politiker befürchtet „jetzt die neue Gefahr, weitere Trittbrettfahrer anzulocken, die sich als Ukrainer ausgeben. Solche Fälle müssen systematisch aufgedeckt werden. Die Prüfung der Personalpapiere allein genügt aufgrund der bekanntgewordenen Fälschungen offizieller Papiere nicht, sondern diese muss durch eine einfache Plausibilitätsprüfung ergänzt werden, etwa durch Test der ukrainischen/russischen Sprachkenntnisse. Es droht zudem, dass der Fall der Ukrainer als Einfallstor benutzt wird, prinzipiell Sozialleistungen für Asylbewerber auf Hartz-IV-Niveau einzuführen (etwa für Afghanen) unter dem Argument der Gleichbehandlung.“