Die „Grüne“-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat 22 Personen wegen massiver Beleidigungen angezeigt. Das erste Gericht erklärte sinngemäß: Derartiges müsse eine Politikerin aushalten. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun jedoch: Nö, muss sie nicht. Ist ja alles gut und schön, bleibt nur die Frage: Wieso dürfen eigentlich nur linksgerichtete Menschen nicht beleidigt werden, warum sieht die Justiz beispielsweise nur zu, wenn demokratisch gewählte Politiker von der AfD als „Nazis“ oder Ähnliches beschimpft werden?