Die EU-Kommission verlangt von Polen, allen Asylsuchenden aus Weißrussland ein Verfahren zu gewähren. Die Regierung in Warschau bleibt hart, weil sie illegale Migration direkt an der Grenze zu Polen nicht dulden will. Den tapferen Polen droht ein weiteres EU-Vertragsverletzungsverfahren. Der Konflikt zwischen Brüssel und Warschau spitzt sich weiter zu, wie mehrere Medien berichten.
Polen versteht unter Grenzschutz das, was jeder normal denkende Mensch versteht: möglichst viele unerlaubte Einreisen zu verhindern – auch wenn die (Wirtschafts-) Migranten angeben, sie suchten Asyl. Brüssel hält die Zurückweisung von Asylsuchenden dagegen für rechtswidrig und verlangt, dass Polen seinen harten Kurs aufgibt. Warschau indes denkt nicht daran, irgendwelchen faulen Kompromissen aufgrund vager EU-Zusagen etwa über die weitere Verteilung der „Flüchtlinge“ zuzustimmen.
Hintergrund: In dem jetzt eskalierenden Konflikt hatte die EU-Kommission vor zwei Monaten vorgeschlagen, dass Polen die Zurückweisungen von Asylsuchenden nach Weißrussland einstellt und ihnen Asylverfahren ermöglicht. Im Gegenzug sollte Warschau die Migranten bis zu vier Monate in Auffangzentren in Grenznähe unterbringen dürfen. Damit sollte die Option erhalten bleiben, dass „Schutzsuchende“, bei denen ein Schutzgrund nicht vorliegt, auch wieder abgeschoben werden können.
Dass dieser Plan, falls Polen zugestimmt hätte, aufgegangen wäre, darf bezweifelt werden. Denn Abschiebungen aus der EU in nichteuropäische Herkunftsstaaten wurden und werden kaum durchgeführt. Im Falle Polens handelt es sich überwiegend um Iraker, Afghanen und Syrer, die im Sommer und Herbst vorigen Jahres aus der Türkei und anderen Staaten nach Weißrussland ausgeflogen waren, um von dort in die EU – sprich: vor allem nach Deutschland – weiterzuziehen.