Unerlaubt nach Deutschland eingereiste Personen werden nur in den seltensten Fällen auch rechtskräftig verurteilt. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion unter der Federführung des Parlamentarischen Geschäftsführers Stephan Brandner (Drucksache 20/282).
Demzufolge sind von 2015 bis 2020 knapp eine halbe Million Migranten unerlaubt nach Deutschland eingereist, davon rund 125.000 aus Syrien und knapp 40.000 aus Afghanistan. Dafür verurteilt wurden jedoch nur knapp 8.000 Personen. Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sieht für den illegalen Grenzübertritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Brandner sieht in der weitgehenden Straffreiheit für illegale Migranten eine „Kapitulation des Rechtsstaates“: „Ein Land, in dem man einerseits kriminalisiert wird, weil man von seinem Versammlungsrecht Gebrauch macht und seine Maske nicht korrekt trägt, das aber auf der anderen Seite seine Grenzen nicht schützen kann oder vielmehr will und die unerlaubte Einreise nicht rechtsstaatlich verfolgt, macht sich lächerlich, wird zum Migrationsmagneten und sendet das Signal der offenen Tore in die ganze Welt. Das darf nicht sein. Gegen die unerlaubte Einreise muss mit der Härte des Rechtsstaates vorgegangen werden!“