Sprache ist verräterisch, nicht umsonst sagt der Volksmund: „Sag mir wie Du sprichst und ich sage Dir, wer Du bist!“ Wer sich die Mühe macht, das neue Infektionsschutzgesetz der „Ampel“-Parteien zu lesen, stößt auf Formulierungen, die einem einen kalten Schauer über den Rücken jagen. So heißt es in Paragraph 29 unter dem Stichwort „Beobachtung“ u.a.:
„(1) Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können einer Beobachtung unterworfen werden.
(2) Wer einer Beobachtung nach Absatz 1 unterworfen ist, hat die erforderlichen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden und den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten (…) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.“
Ist das noch die Sprache eines Rechtsstaates?