Der 15. Dezember 2021 wird als ein weiterer rabenschwarzer Tag für die Demokratie in die Geschichte eingehen. Dieser Mittwoch wird als der Tag in Erinnerung bleiben, an dem sich das Altparteien-Kartell nicht nur über alle bisherigen demokratischen Spielregeln putschartig hinweggesetzt hat, sondern an dem SPD, Union, FDP, „Grüne“ untergehakt mit den Kommunisten auch den letzten Rest an politischem Anstand aufgegeben haben. Die Nichtwahl der von der AfD nominierten Kandidaten für den Vorsitz dreier wichtiger Bundestagsausschüsse macht deutlich, wie es um die Demokratie in Deutschland bestellt ist: Es ist nicht fünf vor Zwölf, es ist Halbeins!
Was ist passiert?
Die von der AfD aufgestellten Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen sind allesamt am Altparteienblock gescheitert. Der Innenausschuss lehnte in geheimer Wahl den von der AfD-Fraktion nominierten Ex-Polizeibeamten Martin Hess aus Baden-Württemberg ab. Der 50-Jährige erhielt dem Vernehmen nach nur sechs von 40 Stimmen. Im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungshilfe) fielen die von der AfD nominierten Kandidaten Jörg Schneider und Dietmar Friedhoff ebenfalls durch. Das riecht nach einer generalstabsmäßigen Absprache unter den Altparteien!
AfD-Fraktionschefs reagieren empört
AfD-Partei- und Co-Fraktionschef Tino Chrupalla sprach von einem „fatalen Signal“ für die demokratische Kultur und einer systematischen Ausgrenzungspolitik. „Wir haben es hier mit dem willkürlichen Bruch einer parlamentarischen Tradition zu tun.“ Co-Fraktionschefin Alice Weidel verwies auf „Millionen von Wählern“, die die AfD repräsentiere und konstatierte empört: „Das ist ein Bruch der demokratischen Teilhabe, die uns als Bundestagsfraktion zusteht!“
Wie geht es weiter?
Wie der Deutschland-Kurier aus AfD-Fraktionskreisen erfuhr, erwägt die AfD auch diesbezüglich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dort ist bereits ein Verfahren mit Blick auf die systematische Ausgrenzung der AfD aus dem Bundestagspräsidium anhängig. Zuletzt war Michael Kaufmann (Thüringen) als inzwischen siebter AfD-Bewerber bei den Wahlen der stellvertretenden Bundestagspräsidenten am undemokratischen Altparteien-Kartell gescheitert.
Hatte die AfD denn keinen Anspruch auf die Ausschüsse?
Doch! Die Ausschuss-Vorsitze werden eigentlich nach einem bestimmten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuss aussuchen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Das geht über mehrere Runden, bis die Vorsitze der Ausschüsse verteilt sind. Der größten Oppositionsfraktion – jetzt die CDU/CSU – steht traditionell der Vorsitz im Haushaltsausschuss zu. Vor der AfD waren in der ersten Runde noch SPD, „Grüne“ und FDP am Zuge, die allerdings sämtlich nicht den Innenausschuss zogen.
Vom Verfassungsschutz beobachtete Kommunistin leitet
Wenn die für den Vorsitz vorgeschlagene Person in einem Ausschuss nicht gewählt werde, so werde dies anschließend im Ältestenrat verhandelt, teilte die Bundestagsverwaltung auf Anfrage lapidar mit. Der Ältestenrat ist ein parlamentarisches Kungel-Gremium, in dem außer dem Bundestagspräsidium auch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen vertreten sind. Von dessen „Beratungen“ sollte man sich allerdings nicht viel erhoffen: Das Altparteien-Kartell hat es ganz offensichtlich darauf abgesehen, mehr als fünf Millionen Wählerstimmen einfach weg zu putschen!
Es ist ein grotesker Treppenwitz im Reichstagsgebäude: Bis zu einer Entscheidung über das weitere Verfahren im Januar leitet als Interimsvorsitzende Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) den Innenausschuss – eine Frau, die sieben Jahre lang vom Verfassungsschutz beobachtet wurde!