Während des ersten Lockdown-Irrsinns im Frühjahr 2020 wurden viele, vor allem kleinere Betriebe mit milliardenschweren Soforthilfen der Steuerzahler über Wasser gehalten. Dass die Hilfszahlungen jetzt vom „Staat“ zurückgefordert werden, bringt viele Geschäftsleute wegen anhaltender Umsatzeinbrüche in Zahlungsschwierigkeiten. Für nicht wenige ist es der Todesstoß.
Frühjahr 2020: Olaf Scholz (SPD), damals noch Bundesfinanzminister, und Peter Altmaier (CDU), damals noch Bundeswirtschaftsminister, versprachen, dass es an Milliarden zum Ausgleich für die vom Lockdown-Irrsinn besonders schwer betroffenen Einzelhändler und Dienstleister (Friseure, Nagelstudios, Massagepraxen) nicht fehlen werde. Beide Totalversager nahmen den Mund reichlich voll – Scholz tönte im Deutschen Bundestag sogar, man werde die „Bazooka“ herausholen.
50 Milliarden Euro stellte der „Staat“ für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige seinerzeit als Soforthilfen bereit – nach dem Motto: Wer will, wer hat noch nicht…
Scheinbar großzügig und unbürokratisch wurden bis zu 9.000 Euro an kleine Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten ausgezahlt, bis zu 15.000 Euro waren es für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten – so, als gebe es die eierlegende Wollmilchsau.
Eine Friseurmeisterin erzählt
An diesen Tag im März 2020 kann sich Maike G., Inhaberin eines Friseursalons im badischen Bühl, noch gut erinnern: „Auf einmal kam im Radio die Nachricht: Alle Friseure müssen schließen. Das waren für mich Existenzängste, man ist am Zittern innerlich“, erzählt sie. Frau G. hatte plötzlich kein Einkommen mehr.
Denn anders als zum Beispiel Restaurants konnte sie ihr Geschäftsmodell nicht an die Pandemiebedingungen anpassen. „Es gab keine Haarschnitte to go, auch keine Haarfarben to go“, sagt G. rückblickend über diese Zeit, „es gab nur die Möglichkeit, die Türe zu verschließen, nach Hause zu gehen und abzuwarten, wann das endlich aufhört.“
Es sollte noch lange nicht aufhören. Aber die Politik trat auf den Plan. Corona-Soforthilfen sollte es geben. Großzügig, schnell und unbürokratisch…Von Rückzahlung war erst einmal nicht groß die Rede.
Auch Frau G. nahm die staatliche Unterstützung dankbar in Anspruch, im guten Glauben, das Geld behalten zu dürfen. Denn sie hatte sich erkundigt, auch bei einem Steuerberater. Der sagte ihr, sie müsse die Soforthilfe zwar als Einnahme versteuern, aber nicht zurückzahlen. Daraufhin füllte sie den Antrag aus. 9.000 Euro erhielt sie im April 2020 von der L-Bank, der Staatsbank von Baden-Württemberg, um ihre laufenden Betriebskosten zu decken.
Im November 2021 kam dann Post von der L-Bank. G. wurde aufgefordert zu einer verpflichtenden Selbstprüfung. Sie sollte ihre Einnahmen für die Zeit von April bis Juni 2020 angeben. „Man hat einen Zeitraum geprüft, in dem teilweise Lockdown war, teilweise aber der Salon wieder öffnen durfte“, klagt die Geschäftsfrau. Weder von einer Prüfung noch vom Prüfungszeitraum sei im Antrag die Rede gewesen.
Jetzt soll sie die Soforthilfe zurückzahlen – obwohl G. im Frühjahr 2020 siebeneinhalb Wochen ihren Laden schließen musste und in dieser Zeit keine Einnahmen hatte. Beim Verband Gründer und Selbständige Deutschland (VGSD) häufen sich im Moment Klagen über diese Praxis der Rückzahlungen. Das betreffe viele Bereiche, nicht nur Friseure. „Gegenüber den ursprünglich kommunizierten Bedingungen beziehungsweise dem Antrag gab es viele Veränderungen im Detail, aber auch die große Änderung“, so VGSD Vorstand Andreas Lutz. Er rügt, dass zunächst von der Politik der Eindruck erweckt worden sei, die Hilfen dürften auch für den Lebensunterhalt verwendet werden. Viele Betroffene erfahren aber erst jetzt, dass dies nicht der Fall war.
Wie Frau G. ergeht es vielen kleineren Betrieben in diesen Tagen. Sie erleben ein böses Erwachen aus dem süßen Giftrausch der Lockdown-Milliarden. Nicht wenige können das Geld für die Rückzahlungen nicht aufbringen, weil ihnen infolge diverser sogenannter Brücken-Lockdowns und der anhaltenden, vom politisch-medialen Komplex geschürten Corona-Massenhysterie dauerhaft die Umsätze weggebrochen sind. Mit anderen Worten: Auf Deutschland rollt eine gigantische Insolvenzwelle zu!
Weidel (AfD): Rückforderungen ruinieren Mittelstand
Viele Betroffene, die in grenzenloser Naivität wirklich an die eierlegende Wollmilchsau geglaubt hatten, fühlen sich jetzt getäuscht. Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel, bringt es auf den Punkt: „Die Lockdown-Politik erweist sich immer klarer als faktisches Vernichtungsprogramm gegen Mittelstand und Kleinunternehmer. Die fortgesetzte Einmischung des Staates in das Wirtschaftsgeschehen im Namen der ‚Pandemiebekämpfung‘ hat erwartungsgemäß beträchtliche Ungleichgewichte geschaffen.“
Während große Konzerne und Online-Händler weitgehend unbeschadet durch den Lockdown-Irrsinn kamen oder als Krisengewinnler ihr Geschäftsmodell mit Milliarden-Profiten sogar noch ausweiten konnten, wie etwa Pharma-Unternehmen (Impfstoffe) und Lieferanten der Gesundheitsbranche (Maskenwahn), stehen kleine Händler, Selbstständige und Gewerbetreibende nach fast zwei Jahren im Ausnahmezustand vielfach vor dem Ruin.
„2G“ sofort beenden!
Für Weidel ist es deshalb „ein fatales Signal, wenn jetzt ausgerechnet an den Hauptbetroffenen der Corona-Politik mit scharfen Rückzahlungsforderungen ein Exempel statuiert werden soll.“ Vielmehr müsse die staatliche Interventionsspirale durchbrochen und „die Lockdown-Politik, auch in ihrer ‚2G‘-Neuauflage, beendet werden.“
Die Moral von der Geschicht‘: Es gibt sie nicht, die eierlegende Wollmilchsau. Genau so wenig wie es „öffentliche Gelder“ gibt. Es gibt nur das Geld der Steuerzahler. Und auch das gibt es nicht in unbegrenzter Menge. Schlag nach bei Margaret „Maggie“ Thatcher (1925-2013), auch bekannt als die „eiserne Lady“.