Zum Start von Merkels bundesweitem Einsperr-Gesetz sind, Stand Wochenende, rund 40 Eilanträge und Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingegangen, verlautete aus Justizkreisen in Karlsruhe.
Es würden fortlaufend weitere Eingänge registriert, bestätigte ein Gerichtssprecher. Der überwiegende Teil der Anträge bzw. Klagen richtet sich demnach nicht nur gegen die nächtliche Ausgangssperre, sondern gegen das gesamte Willkürpaket zur Einschränkung elementarer Grundrechte. Unter den Klägern sind vor allem Anwälte, vereinzelt aber auch Parlamentarier. Wann es erste Entscheidungen gebe, sei nicht abzusehen, erläuterte der BVerfG-Sprecher.
Laut den von der Bundesregierung durchgepeitschten Verschärfungen des sogenannten Infektionsschutzgesetzes gelten u.a. Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr. Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. Die Maßnahmen greifen, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz (die Zahl der auf Basis höchst umstrittener Tests ermittelten Corona-Meldefälle binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner) in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage lang über 100 liegt.
Rhein-Sieg-Kreis: Migranten treiben Infektionszahlen hoch
Die ganze Absurdität von Merkels Einsperr-Gesetz zeigt sich – pars pro toto – im Rhein-Sieg-Kreis. Dort stiegen vergangene Woche die Fallzahlen in Sankt Augustin bei Bonn sprunghaft an. Der Grund: In der »Zentralen Flüchtlingsunterkunft (ZUE)« des Landes Nordrhein-Westfalen wurden 19 Personen positiv auf die britische Variante B 1.1.7 des Covid-19-Virus getestet.
Unterdessen bringt der Lockdown-Irrsinn immer neue linksgrün-faschistoide Exzesse hervor: Im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg sind bei Verstößen gegen Merkels Einsperr-Gesetz Bußgelder von bis zu 25.000 Euro fällig!