Das Bundesverfassungsgericht hat Bundespräsident Steinmeier bis auf weiteres untersagt, das deutsche Beitrittsgesetz zum EU-Wiederaufbaufonds zu unterzeichnen. Mit dem Aufbaufonds kommen auf die deutschen Steuerzahler nicht mehr kalkulierbare Belastungen zu. Eine Kolumne von von Gunnar Beck, Europaabgeordneter der AfD.