Die Einstufung als »unbegleiteter minderjähriger Flüchtling« (umF) bedeutet erhebliche Mehrkosten für Betreuung und Verpflegung. Nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes sind dies inklusive Unterbringung und Lernhilfen im Schnitt 5.250 Euro monatlich – ein Mehrfaches also der Kosten für einen erwachsenen »Flüchtling«. Wenn man so will: eine ganz besondere »Bereicherung« für die deutschen Steuerzahler!